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   SG Duisburg, 15.06.2004 - S 7 KR 182/02   

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https://dejure.org/2004,19054
SG Duisburg, 15.06.2004 - S 7 KR 182/02 (https://dejure.org/2004,19054)
SG Duisburg, Entscheidung vom 15.06.2004 - S 7 KR 182/02 (https://dejure.org/2004,19054)
SG Duisburg, Entscheidung vom 15. Juni 2004 - S 7 KR 182/02 (https://dejure.org/2004,19054)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung für Untersuchungsmaßnahmen bzw. Therapiemaßnahmen durch ein Autismustherapiezentrum; Abgrenzung zwischen medizinischen und nichtmedizinischen Maßnahmen zur Bestimmung der Zuständigkeit der Krankenversicherung; Zuständigkeit des Sozialgerichts zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 12/96 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - sozialpädiatrische Betreuung -

    Auszug aus SG Duisburg, 15.06.2004 - S 7 KR 182/02
    Dafür muss die Kammer nicht entscheiden, welche der vorgenannten Anspruchsgrundlagen konkret in Betracht zu ziehen wäre, denn alle denkbaren Anspruchsgrundlagen setzen voraus, dass die Beklagte gegenüber der Beigeladenen nach den Vorschriften des SGB V verpflichtet wäre, die Autismustherapie bei dem Autismustherapiezentrum zur Verfügung zu stellen bzw. die Kosten hierfür zu erstatten (für einen vergleichbaren Fall, bei dem die konkrete Anspruchsgrundlage im Rahmen eines Erstattungsstreites offengelassen wurde vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 31.03.1998, Az: B 1 KR 12/96 R).

    Die Krankenkassen haben nicht die Aufgabe, sonstige wegen einer Krankheit notwendig werdende Hilfen im Bereich der allgemeinen Lebensführung zu bieten (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 31.03.1998, Az: B 1 KR 12/96 R).

  • BVerwG, 17.02.2003 - 5 B 3.03

    Anfechtung eines Beschlusses über den Antrag auf Bewilligung von

    Auszug aus SG Duisburg, 15.06.2004 - S 7 KR 182/02
    Auch in einem Beschluss vom 12.02.2003 (Az.: L 5 B 3/03 KR ER) habe das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen die Vorschrift des § 26 SGB IX nicht als eigenständige Anspruchsgrundlage gesehen.
  • Drs-Bund, 16.01.2001 - BT-Drs 14/5074
    Auszug aus SG Duisburg, 15.06.2004 - S 7 KR 182/02
    Nach der Einschulung der Beigeladenen im August 2002, kommt eine Kostenbeteiligung der Beklagten unter dem Aspekt der Frühförderung ohnehin nicht mehr in Betracht, weil die Leistungen nach dem Willen des Gesetzgebers bis zu diesem Zeitpunkt beschränkt sein sollen (vgl. Bundestagsdrucksache 14/5074 Seite 107, Hauck/Haines-Brodkorb § 30 SGB IX Randziff. 19).
  • BSG, 03.09.2003 - B 1 KR 34/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung (hier: Petö-Methode) -

    Auszug aus SG Duisburg, 15.06.2004 - S 7 KR 182/02
    Nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 03.09.2003, Az: B 1 KR 34/01 R) kommt es für die Abgrenzung zwischen medizinischen und nichtmedizinischen Maßnahmen und damit für die Zuständigkeit der Krankenversicherung in erster Linie auf die Zielsetzung der Maßnahme an.
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