Rechtsprechung
   SG Duisburg, 16.02.2023 - S 10 R 1381/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,11105
SG Duisburg, 16.02.2023 - S 10 R 1381/16 (https://dejure.org/2023,11105)
SG Duisburg, Entscheidung vom 16.02.2023 - S 10 R 1381/16 (https://dejure.org/2023,11105)
SG Duisburg, Entscheidung vom 16. Februar 2023 - S 10 R 1381/16 (https://dejure.org/2023,11105)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,11105) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus SG Duisburg, 16.02.2023 - S 10 R 1381/16
    Auch wenn dies in der Eigenart der zu erbringenden Leistung begründet ist bzw. in der Natur der Sache liegt, handelt es sich um einen Umstand, der in seiner Bedeutung deswegen nicht zurücktritt (vgl. BSG Urteil vom 11.03.2009 B 12 KR 21/07 R).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist maßgebliches Kriterium hierfür, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sachlichen und personellen Mittel also ungewiss ist (vgl. BSG Urteil vom 11.03.2009 B 12 KR 21/07 R; BSG Urteil vom 28.05.2008 B 12 KR 13/07 R).

    Die Überbürdung sozialer Risiken abweichend von der das Arbeitsrecht prägenden Risikoverteilung ist nur dann ein Indiz für unternehmerisches Handeln, wenn damit auch tatsächlich Chancen einer weiteren Einkommenserzielung verbunden sind, wofür keine Anhaltspunkte vorliegen (vgl. BSG Urteil vom 11.03.2009 B 12 KR 21/07 R; LSG NRW Urteil vom 04.12.2013 L 8 R 296/10).

    f) Der Umstand, dass der Beigeladene die Dienstleistung höchstpersönlich zu erbringen hatte, spricht für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung (vgl. BSG Urteil vom 11.03.2009 B 12 KR 21/07 R m. w. N.; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 25.11.2020 L 5 BA 2304/18 m. w. N.).

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Leistungserbringung im Bereich der

    Auszug aus SG Duisburg, 16.02.2023 - S 10 R 1381/16
    Im Rahmen der Beurteilung der Versicherungspflicht einer Tätigkeit nach § 7 Abs. 1 SGB IV im Falle eines drittbezogenen Personaleinsatzes sind die weiteren Rechtsbeziehungen einzubeziehen (vgl. BSG Urteil vom 14.03.2018 B 12 KR 12/17 R Rn. 33 m. w. N. zitiert nach juris).

    Der Einsatz bei einem "Endkunden" kann als bloße Arbeitsvermittlung oder auch als Vermittlung eines selbständig Tätigen als "Headhunter" zu werten sein (vgl. BSG Urteil vom 14.03.2018 B 12 KR 12/17 R Rn. 33 zu einem IT-Spezialisten).

    In einer solchen Konstellation wäre auch eine Delegation von Weisungsbefugnissen des Entsenders auf den Endkunden denkbar, in dessen Betrieb der Einsatz erfolgt (vgl. BSG Urteil vom 14.03.2018 B 12 KR 12/17 R Rn. 34 zitiert nach juris).

    Diese Verlagerung des arbeitsbezogenen Weisungsrechtes für die Dauer des Einsatz vom Verleiher auf den Entleiher ist gerade das für die Arbeitnehmerüberlassung konstitutive Merkmal (vgl. Lanzinner / Nath in NZS 2015, 210, 252; BSG Urteil vom 14.03.2018 B 12 KR 12/17 R Rn. 34 zitiert nach juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.11.2020 - L 5 BA 2304/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Notarzt im Rettungsdienst

    Auszug aus SG Duisburg, 16.02.2023 - S 10 R 1381/16
    Gehen die Pflichten des "Vermittlers" deutlich darüber hinaus, handelt es sich um eine Fallgestaltung, bei der davon auszugehen ist, dass der Einsatz der Fachkraft zur Erfüllung eigener vertraglicher Verpflichtungen erfolgt und eine abhängige Beschäftigung beim "Vermittler" vorliegt (vgl. LSG Baden-Württemberg Urteil vom 25.11.2020 L 5 BA 2304/18 m. w. N.).

    f) Der Umstand, dass der Beigeladene die Dienstleistung höchstpersönlich zu erbringen hatte, spricht für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung (vgl. BSG Urteil vom 11.03.2009 B 12 KR 21/07 R m. w. N.; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 25.11.2020 L 5 BA 2304/18 m. w. N.).

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 395/11

    Betriebliche Altersversorgung - Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zu Werk- und

    Auszug aus SG Duisburg, 16.02.2023 - S 10 R 1381/16
    Die zur Ausführung des Dienstvertrages eingesetzten Arbeitnehmer unterliegen den Weisungen des Unternehmers und sind dessen Erfüllungsgehilfen (vgl. BAG Urteil vom 18.01.2012 - 7 AZR 723/10 m. w. N.; BAG Urteil vom 15.04.2014 - 3 AZR 395/11).

    Es entspricht dem Wesen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages, dass sich der Verleiher dem Entleiher gegenüber verpflichtet, diesem zur Förderung von dessen Betriebszwecken einen Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen (vgl. BAG Urteil vom 15.04.2014 - 3 AZR 395/11).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus SG Duisburg, 16.02.2023 - S 10 R 1381/16
    Eine im Widerspruch zu ursprünglich getroffenen Vereinbarungen stehende tatsächliche Beziehung und die daraus gezogene Schussfolgerung auf die tatsächlich gewollte Natur der Rechtsbeziehung gehen der nur formellen Vereinbarung vor, soweit eine - formlose - Abbedingung rechtlich möglich ist (vgl. BSG Urteil vom 28.09.2011 B 12 R 17/09 R).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus SG Duisburg, 16.02.2023 - S 10 R 1381/16
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist maßgebliches Kriterium hierfür, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sachlichen und personellen Mittel also ungewiss ist (vgl. BSG Urteil vom 11.03.2009 B 12 KR 21/07 R; BSG Urteil vom 28.05.2008 B 12 KR 13/07 R).
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus SG Duisburg, 16.02.2023 - S 10 R 1381/16
    Das Risiko, zeitweise die eigene Arbeitskraft nicht verwerten zu können, begründet jedoch kein unternehmerisches Risiko während der Arbeitseinsätze in dem hier maßgeblichen sozialversicherungsrechtlichen Sinne (vgl. BSG Urteil vom 04.06.1998 B 12 KR 5/97 R).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 6/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige

    Auszug aus SG Duisburg, 16.02.2023 - S 10 R 1381/16
    In der Arbeitswelt ist es vielfach üblich, dass Arbeitnehmer für Sachen dieser Art selbst aufkommen, zumal ein Laptop, ein Handy und ein Pkw für den privaten Bereich genutzt werden kann (vgl. LSG Baden-Württemberg Urteil vom 27.07.2016 L 5 R 2554/15; BSG Urteil vom 30.01.2007 B 2 U 6/06 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 R 2554/15

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als Fitnesstrainer in einem Fitnessstudio

    Auszug aus SG Duisburg, 16.02.2023 - S 10 R 1381/16
    In der Arbeitswelt ist es vielfach üblich, dass Arbeitnehmer für Sachen dieser Art selbst aufkommen, zumal ein Laptop, ein Handy und ein Pkw für den privaten Bereich genutzt werden kann (vgl. LSG Baden-Württemberg Urteil vom 27.07.2016 L 5 R 2554/15; BSG Urteil vom 30.01.2007 B 2 U 6/06 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2013 - L 8 R 296/10

    Statusfeststellungsverfahren bzgl. einer mündlich vereinbarten selbständigen

    Auszug aus SG Duisburg, 16.02.2023 - S 10 R 1381/16
    Die Überbürdung sozialer Risiken abweichend von der das Arbeitsrecht prägenden Risikoverteilung ist nur dann ein Indiz für unternehmerisches Handeln, wenn damit auch tatsächlich Chancen einer weiteren Einkommenserzielung verbunden sind, wofür keine Anhaltspunkte vorliegen (vgl. BSG Urteil vom 11.03.2009 B 12 KR 21/07 R; LSG NRW Urteil vom 04.12.2013 L 8 R 296/10).
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

  • BSG, 19.10.2021 - B 12 KR 29/19 R

    Sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit als Notarzt

  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf

  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57

    Sozialpflicht und Tätigkeiten innerhalb von Religionsgemeinschaften

  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 11 R 1911/16

    Sozialversicherungspflicht - Beratertätigkeit in der IT-Branche - abhängige

  • BSG, 03.02.1994 - 12 RK 78/92

    Beurteilung - Praktikant - Vorpraktikanten

  • LSG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - L 5 R 2000/13

    Sozialversicherungspflicht - Projektingenieur auf der Basis eines Rahmenvertrages

  • BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 5/86

    Arbeitnehmerüberlassung - Fischereischiffe - Löschkolonne

  • BSG, 27.11.1980 - 8b/12 RAr 9/79

    Anspruch auf Konkursausfallgeld

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht