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   SG Duisburg, 23.03.2016 - S 3 R 897/14   

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https://dejure.org/2016,10653
SG Duisburg, 23.03.2016 - S 3 R 897/14 (https://dejure.org/2016,10653)
SG Duisburg, Entscheidung vom 23.03.2016 - S 3 R 897/14 (https://dejure.org/2016,10653)
SG Duisburg, Entscheidung vom 23. März 2016 - S 3 R 897/14 (https://dejure.org/2016,10653)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuzahlungsanspruch zu den Kosten einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 142/12

    Medizinische Rehabilitation - Zuzahlungsrichtlinien des Trägers der gesetzlichen

    Auszug aus SG Duisburg, 23.03.2016 - S 3 R 897/14
    Insofern wird auf die überzeugenden Ausführungen in dem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 26.10.2012, Az.: L 5 R 142/12 Rn. 49 f. juris verwiesen.

    Sofern der Kläger darauf verweist, dass er auch Unterhalt für seine Ehefrau leisten müsse und deswegen eine unzumutbare Belastung vorliege, ist eine besondere Unterhaltsverpflichtung wegen der besonderen wirtschaftlichen Belastung zwar grundsätzlich ein Vorbringen, das im Einzelfall zu einer gesonderten individuellen Ermessensausübung der Beklagten führen kann (vgl. Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.05.2009, Az.: L 2 R 261/08; LSG NRW vom 22.11.1999, Az.: L 4 RA 36/99; Hessisches LSG, Urteil vom 26.10.2012, Az.: L 5 R 142/12).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 2 R 261/08

    Anspruch auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht bei Inanspruchnahme von

    Auszug aus SG Duisburg, 23.03.2016 - S 3 R 897/14
    Sofern der Kläger darauf verweist, dass er auch Unterhalt für seine Ehefrau leisten müsse und deswegen eine unzumutbare Belastung vorliege, ist eine besondere Unterhaltsverpflichtung wegen der besonderen wirtschaftlichen Belastung zwar grundsätzlich ein Vorbringen, das im Einzelfall zu einer gesonderten individuellen Ermessensausübung der Beklagten führen kann (vgl. Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.05.2009, Az.: L 2 R 261/08; LSG NRW vom 22.11.1999, Az.: L 4 RA 36/99; Hessisches LSG, Urteil vom 26.10.2012, Az.: L 5 R 142/12).

    Eine derartige besondere Unterhaltsverpflichtung wurde bislang bejaht in einem Fall in dem die Klägerin von ihrem Einkommen (im Jahr 2006 netto 1171, 10 EUR) ihren Ehemann und zwei Kinder zu unterhalten hatte (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.05.2009, Az.: L 2 R 261/08) und in einem Fall in dem der Kläger von seinem Einkommen seine Ehefrau und fünf minderjährige Kinder zu unterhalten hatte (SG Oldenburg, Urteil vom 18.02.1999, Az.: S 5 RA 56/98).

  • BSG, 08.07.1980 - 9 RV 24/79
    Auszug aus SG Duisburg, 23.03.2016 - S 3 R 897/14
    Vor diesem Hintergrund ist die von der Beklagten getroffene Entscheidung nicht zu beanstanden, denn in der Regel entspricht die Verwaltung ihrem pflichtgemäßen Ermessen, wenn sie sich bei der Regelung des Einzelfalls im Rahmen der von ihr zur Gewährleistung einer gleichmäßigen Verwaltungspraxis und Ermessensausübung erlassenen Verwaltungsvorschrift hält (vgl. BSG, Urteil vom 08.07.1980, Az.: 9 RV 24/79).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Auszug aus SG Duisburg, 23.03.2016 - S 3 R 897/14
    Ein Ausgleich dieses Nebeneffektes wird durch die Zuzahlungen bewirkt (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 21.06.2000, Az.: B 4 RA 52/99 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.1999 - L 4 RA 36/99

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Duisburg, 23.03.2016 - S 3 R 897/14
    Sofern der Kläger darauf verweist, dass er auch Unterhalt für seine Ehefrau leisten müsse und deswegen eine unzumutbare Belastung vorliege, ist eine besondere Unterhaltsverpflichtung wegen der besonderen wirtschaftlichen Belastung zwar grundsätzlich ein Vorbringen, das im Einzelfall zu einer gesonderten individuellen Ermessensausübung der Beklagten führen kann (vgl. Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.05.2009, Az.: L 2 R 261/08; LSG NRW vom 22.11.1999, Az.: L 4 RA 36/99; Hessisches LSG, Urteil vom 26.10.2012, Az.: L 5 R 142/12).
  • SG Oldenburg, 18.02.1999 - S 5 RA 56/98

    Berechnung des Zuzahlungsbetrages - unterhaltspflichtige Kinder

    Auszug aus SG Duisburg, 23.03.2016 - S 3 R 897/14
    Eine derartige besondere Unterhaltsverpflichtung wurde bislang bejaht in einem Fall in dem die Klägerin von ihrem Einkommen (im Jahr 2006 netto 1171, 10 EUR) ihren Ehemann und zwei Kinder zu unterhalten hatte (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.05.2009, Az.: L 2 R 261/08) und in einem Fall in dem der Kläger von seinem Einkommen seine Ehefrau und fünf minderjährige Kinder zu unterhalten hatte (SG Oldenburg, Urteil vom 18.02.1999, Az.: S 5 RA 56/98).
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