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   SG Duisburg, 26.08.2022 - S 10 R 698/16 WA   

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SG Duisburg, 26.08.2022 - S 10 R 698/16 WA (https://dejure.org/2022,25736)
SG Duisburg, Entscheidung vom 26.08.2022 - S 10 R 698/16 WA (https://dejure.org/2022,25736)
SG Duisburg, Entscheidung vom 26. August 2022 - S 10 R 698/16 WA (https://dejure.org/2022,25736)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R

    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener

    Auszug aus SG Duisburg, 26.08.2022 - S 10 R 698/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts wird derjenige, der als ständiger Rechtsberater in einem festen Dienst- oder Anstellungsverhältnis zu einem bestimmten Arbeitgeber steht (Syndikus), in dieser Eigenschaft nicht als Rechtsanwalt tätig, da bei der Tätigkeit als Syndikus für einen Dienstherrn die typischen Wesensmerkmale der freien Berufsausübung, die das Bild des Anwaltes bestimmen, nicht gegeben sind (vgl. mit eingehender Begründung: BSG Urteil vom 03.04.2014, B 5 RE 13/14 R).

    Das Bundessozialgericht hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es für die von der Beklagten heran gezogene 4-Kriterien-Theorie an jeder Rechtsgrundlage fehlen würde (vgl. BSG Urteil vom 03.04.2014, B 5 RE 13/14 R).

  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - beschränkte

    Auszug aus SG Duisburg, 26.08.2022 - S 10 R 698/16
    Die systematische und historische Auslegung der Befreiungsvorschriften ergibt ebenfalls, dass Anknüpfungspunkt einer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung allein die jeweilige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit des Betroffenen ist (vgl. mit eingehender Begründung: BSG Urteil vom 31.10.2012, B 12 R 3/11 R).
  • BSG, 23.09.2020 - B 5 RE 3/19 R

    Syndikusrechtsanwälte: Rentenversicherung muss Beiträge zurückzahlen

    Auszug aus SG Duisburg, 26.08.2022 - S 10 R 698/16
    Aufgrund einer anderslautenden Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 23.09.2020 (B 5 RE 3/19 R) nahm die Beklagte mit Bescheid vom 22.12.2020 auch für den Zeitraum vom 01.03.2012 bis zum 31.03.2014 rückwirkend nach § 231 Abs. 4 b SGB VI eine Befreiung des Klägers von der Versicherungspflicht vor.
  • BSG, 22.03.2018 - B 5 RE 12/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus SG Duisburg, 26.08.2022 - S 10 R 698/16
    Die nach Änderung der Rechtslage ab dem 01.01.2016 erteilte Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht Gegenstand des Klageverfahrens geworden, da insoweit die Voraussetzungen des § 96 SGG nicht vorliegen (vgl. mit ausführlicher Begründung: BSG Beschluss vom 22.03.2018, B 5 RE 12/17 B; BSG Urteil vom 28.06.2018, B 5 RE 2/17 R).
  • BSG, 28.06.2018 - B 5 RE 2/17 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Auszug aus SG Duisburg, 26.08.2022 - S 10 R 698/16
    Die nach Änderung der Rechtslage ab dem 01.01.2016 erteilte Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht Gegenstand des Klageverfahrens geworden, da insoweit die Voraussetzungen des § 96 SGG nicht vorliegen (vgl. mit ausführlicher Begründung: BSG Beschluss vom 22.03.2018, B 5 RE 12/17 B; BSG Urteil vom 28.06.2018, B 5 RE 2/17 R).
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 87/00 R

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid - Spätaussiedler - Verfassungsmäßigkeit des §

    Auszug aus SG Duisburg, 26.08.2022 - S 10 R 698/16
    Dabei ist anerkannt, dass sich unter dem Gesichtspunkt der Veranlassung einer Klageerhebung eine ggf. teilweise Kostenerstattungspflicht eines Sozialversicherungsträgers insbesondere durch eine falsche Begründung eines Verwaltungsaktes oder durch eine sonstige falsche Sachbehandlung ergeben kann, auch wenn der Kläger letztlich mit seinem Begehren nicht durchgedrungen ist (vgl. BSG Urteil vom 30.08.2001, B 4 RA 87/00 R; BSG vom 18.07.1989, Az. 10 RKg 22/88; BVerfG Beschluss vom 01.10.2009, Az. 1 BvR 1969/09 m.w.N.).
  • BVerfG, 01.10.2009 - 1 BvR 1969/09

    Keine Grundrechtsverletzung durch Ablehnung der Kostenerstattung im

    Auszug aus SG Duisburg, 26.08.2022 - S 10 R 698/16
    Dabei ist anerkannt, dass sich unter dem Gesichtspunkt der Veranlassung einer Klageerhebung eine ggf. teilweise Kostenerstattungspflicht eines Sozialversicherungsträgers insbesondere durch eine falsche Begründung eines Verwaltungsaktes oder durch eine sonstige falsche Sachbehandlung ergeben kann, auch wenn der Kläger letztlich mit seinem Begehren nicht durchgedrungen ist (vgl. BSG Urteil vom 30.08.2001, B 4 RA 87/00 R; BSG vom 18.07.1989, Az. 10 RKg 22/88; BVerfG Beschluss vom 01.10.2009, Az. 1 BvR 1969/09 m.w.N.).
  • BSG, 18.07.1989 - 10 RKg 22/88

    Anwendung des Begriffs deutscher Volkszugehöriger aus § 6 BVFG im

    Auszug aus SG Duisburg, 26.08.2022 - S 10 R 698/16
    Dabei ist anerkannt, dass sich unter dem Gesichtspunkt der Veranlassung einer Klageerhebung eine ggf. teilweise Kostenerstattungspflicht eines Sozialversicherungsträgers insbesondere durch eine falsche Begründung eines Verwaltungsaktes oder durch eine sonstige falsche Sachbehandlung ergeben kann, auch wenn der Kläger letztlich mit seinem Begehren nicht durchgedrungen ist (vgl. BSG Urteil vom 30.08.2001, B 4 RA 87/00 R; BSG vom 18.07.1989, Az. 10 RKg 22/88; BVerfG Beschluss vom 01.10.2009, Az. 1 BvR 1969/09 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2019 - L 18 R 681/17

    Rechtmäßigkeit der Entscheidung über die Kosten des Verfahrens im

    Auszug aus SG Duisburg, 26.08.2022 - S 10 R 698/16
    Damit hat die Beklagte durch die fehlerhafte Begründung des angefochtenen Bescheides Veranlassung zur Klageerhebung gegeben (im Ergebnis ebenso: LSG NRW, Beschluss vom 21.06.2019, L 18 R 681/17; Bayerisches LSG, Beschluss vom 07.01.2019, L 6 R 87/16 - zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 07.01.2019 - L 6 R 87/16

    Rentenversicherung, Versicherungspflicht, Bescheid, Arbeitgeber,

    Auszug aus SG Duisburg, 26.08.2022 - S 10 R 698/16
    Damit hat die Beklagte durch die fehlerhafte Begründung des angefochtenen Bescheides Veranlassung zur Klageerhebung gegeben (im Ergebnis ebenso: LSG NRW, Beschluss vom 21.06.2019, L 18 R 681/17; Bayerisches LSG, Beschluss vom 07.01.2019, L 6 R 87/16 - zitiert nach juris).
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