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   SG Duisburg, 28.04.2017 - S 30 SB 298/16   

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https://dejure.org/2017,47047
SG Duisburg, 28.04.2017 - S 30 SB 298/16 (https://dejure.org/2017,47047)
SG Duisburg, Entscheidung vom 28.04.2017 - S 30 SB 298/16 (https://dejure.org/2017,47047)
SG Duisburg, Entscheidung vom 28. April 2017 - S 30 SB 298/16 (https://dejure.org/2017,47047)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis eines Verfahrensbevollmächtigten zur außergerichtlichen Vertretung seines Mandanten in Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts ohne Bezug zur gesetzlichen Rente im Widerspruchsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 3/13 R

    Schwerbehindertenrecht - Ablehnung der Erhöhung des Grads der Behinderung bei

    Auszug aus SG Duisburg, 28.04.2017 - S 30 SB 298/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sei der Umfang der Rentenberatung eng auszulegen (BSG Urteil vom 16.12.2014, Az.: B 9 SB 3/13 R).
  • BSG, 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters im

    Auszug aus SG Duisburg, 28.04.2017 - S 30 SB 298/16
    Bedient er sich dabei eines berufsmäßigen Bevollmächtigten, so kann er bei dessen Tätigkeit eine bestimmte Qualität erwarten, die durch das Rechtsdienstleistungsgesetz gesichert werden soll (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 14.11.2013, Az.: B 9 SB 5/12 R).
  • BVerfG, 22.12.2000 - 1 BvR 717/97

    Keine Erlaubnis für Rentenberater zur Rechtsberatung auf dem Gebiet der

    Auszug aus SG Duisburg, 28.04.2017 - S 30 SB 298/16
    Darüber hinaus ist der Kernbereich des Berufs des Rentenberaters, also die Vertretung von Betroffenen im Sachgebiet "Rentenversicherung", durch seinen Ausschluß von der Vertretung im Schwerbehindertenrecht ohne Rentenbezug nicht betroffen; denn der Kläger kann im übrigen seine Tätigkeit als Rentenberater weiterhin im Umfang seiner Befugnisse ausüben (vgl. auch Bundesverfassungsgericht vom 22.12.2000, Az.: 1 BvR 717/97).
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