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   SG Frankfurt/Main, 16.06.2020 - S 15 AL 94/19   

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SG Frankfurt/Main, 16.06.2020 - S 15 AL 94/19 (https://dejure.org/2020,78757)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.06.2020 - S 15 AL 94/19 (https://dejure.org/2020,78757)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. Juni 2020 - S 15 AL 94/19 (https://dejure.org/2020,78757)
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  • BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 87/83

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Vorzeitige Beendigung

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 16.06.2020 - S 15 AL 94/19
    Bei der zum 31. Dezember 2018 erhaltenen Zahlung nach § 4 des Aufhebungsvertrags handelt es sich zur Überzeugung des Gerichts zunächst um eine Entlassungsentschädigung i.S.d. § 158 Abs. 1 S. 1 SGB III. Unter dem Begriff werden alle Leistungen, die im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden unabhängig von ihrer Bezeichnung und dem Zweck erfasst, sofern ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Gewährung der Leistung besteht (st. Rspr., vgl. BSG Urt. v. 12.12.1984 - 7 Rar 87/83).

    Bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird grundsätzlich unwiderlegbar vermutet, dass die Entlassungsentschädigung Arbeitsentgelt für den Zeitraum enthält, der durch die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist als Zeit des Arbeitsverhältnisses (und damit als Zeit mit Anspruch auf Arbeitsentgelts) entfallen ist (st. Rspr., vgl. BSG Urt. v. 12.12.1984 - 7 Rar 87/83; Urt. v. 25.10.1989 - 7 Rar 108/88).

  • BSG, 22.03.2018 - B 5 RE 5/16 R

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht - approbierter Apotheker - Tätigkeit

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 16.06.2020 - S 15 AL 94/19
    Maßstab der Auslegung ist insofern der verständige und Zusammenhänge berücksichtigende Beteiligte (vgl. BSG Urt. v. 22.3.2018 - B 5 RE 5/16 R).
  • BSG, 08.12.2016 - B 11 AL 5/15 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Abfindung nach § 1a KSchG - Arbeitnehmer

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 16.06.2020 - S 15 AL 94/19
    Etwas anderes ergibt sich nicht aus den Ausführungen in dem von der Klägerin in Bezug genommenen Urteil des Bundessozialgerichts vom 8. Dezember 2016 (Az. B 11 AL 5/15 R).
  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 19/92

    Ablehnungsbescheid - Ayslanerkennung - Kindergeld

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 16.06.2020 - S 15 AL 94/19
    Dazu gehört zum einen der Wille der Behörde, sich auf ein zukünftiges Tun oder Unterlassen zu verpflichten (BSG Urt. v 8.12.1993 - 10 RKg 19/92); zum anderen muss sich die Erklärung auf einen konkreten Sachverhalt beziehen.
  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 108/88

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 117 Abs. 2 AFG

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 16.06.2020 - S 15 AL 94/19
    Bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird grundsätzlich unwiderlegbar vermutet, dass die Entlassungsentschädigung Arbeitsentgelt für den Zeitraum enthält, der durch die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist als Zeit des Arbeitsverhältnisses (und damit als Zeit mit Anspruch auf Arbeitsentgelts) entfallen ist (st. Rspr., vgl. BSG Urt. v. 12.12.1984 - 7 Rar 87/83; Urt. v. 25.10.1989 - 7 Rar 108/88).
  • BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 23/95

    Kündigungsfrist - Arbeitsverhältnis - Optionsrecht

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 16.06.2020 - S 15 AL 94/19
    Eine Kausalität zwischen der Vorzeitigkeit der Beendigung und der Zuwendung ist hingegen nicht erforderlich (vgl. BSG Urt. v. 21.9.1995 - 11 Rar 23/95).
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