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   SG Fulda, 12.03.2014 - S 7 AY 1/12   

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https://dejure.org/2014,80255
SG Fulda, 12.03.2014 - S 7 AY 1/12 (https://dejure.org/2014,80255)
SG Fulda, Entscheidung vom 12.03.2014 - S 7 AY 1/12 (https://dejure.org/2014,80255)
SG Fulda, Entscheidung vom 12. März 2014 - S 7 AY 1/12 (https://dejure.org/2014,80255)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus SG Fulda, 12.03.2014 - S 7 AY 1/12
    Die Widerspruchsbehörde führte hierin unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.06.2008 zu dem Aktenzeichen B 8/9b AY 1/07 R aus, dass der Kläger ab dem 26.05.2008 lediglich einen Anspruch auf Grundleistungen nach § 3 AsylbLG gehabt habe, da die Voraussetzungen des § 2 AsylbLG in der Fassung vom 19.08.2007 (gültig ab 28.08.2007), also die Bezugsfrist von 48 Monaten mit Leistungen nach § 3 AsylbLG unter Einschluss von Zeiten vor dem 28.08.2007, noch nicht erfüllt waren.

    In Anbetracht des Umstandes, dass vorliegend die in dem Zeitraum 01.10.2005 bis 31.08.2007 bezogenen Leistungen nach § 2 AsylbLG nicht zur Erfüllung der Vorbezugszeit im vorgenannten Sinne herangezogen werden können (BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R, juris, Rn. 19), kann zunächst festgehalten werden, dass der Kläger am 01.09.2008 erst 35 Monate (01.11.2002 bis 30.09.2005) Vorbezugszeit erfüllte.

    Daher führt nur ein Verhalten, das unter jeweiliger Berücksichtigung des Einzelfalls, der besonderen Situation eines Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland und der besonderen Eigenheiten des AsylbLG unentschuldbar ist (Sozialwidrigkeit), zum Ausschluss von Analog-Leistungen (vgl. zum Ganzen: BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R, juris, Rn. 32 ff.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - L 20 B 3/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Fulda, 12.03.2014 - S 7 AY 1/12
    Durch das LSG NRW (Beschluss vom 31.03.2010 - L 20 B 3/09 AY ER, juris, Rn. 22) wird dagegen vertreten, dass der Umstand, dass sich ein Antragsteller über lange Zeit nicht um die Beschaffung von Passpapieren gekümmert hat, einer Leistungserbringung i.S.v. § 2 AsylbLG nicht entgegensteht und eine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer dann nicht vorliegt, wenn der Antragsteller in der gesamten Zeit des Aufenthalts nicht hätte abgeschoben werden können.
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus SG Fulda, 12.03.2014 - S 7 AY 1/12
    Weiterhin beruft sich der Kläger auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 zu den Aktenzeichen 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11.
  • LSG Sachsen, 30.06.2011 - L 7 AY 8/10
    Auszug aus SG Fulda, 12.03.2014 - S 7 AY 1/12
    Hierzu wird durch das Sächsische LSG (Beschluss vom 30.06.2011 - L 7 AY 8/10 B ER, juris, Rn. 32) vertreten, dass ein auf die Aufenthaltsverlängerung zielendes vorsätzliches sozialwidriges Verhalten in der verweigerten Mitwirkung bei der Beschaffung gültiger Reisedokumente gesehen werden kann.
  • BSG, 09.06.2011 - B 8 AY 1/10 R

    Asylbewerberleistung - Zugunstenverfahren - Nachzahlung von Analogleistungen gem

    Auszug aus SG Fulda, 12.03.2014 - S 7 AY 1/12
    Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 SGB X, welcher (wie hier) bei durchgehender Bedürftigkeit auch im Hinblick auf Leistungen nach dem AsylbLG anwendbar ist (BSG, Urteil vom 09.06.2011 - B 8 AY 1/10 R, juris, Rn. 20) die Zahlung weiterer Leistungen nach dem AsylbLG für den Zeitraum 01.09.2007 bis 17.01.2011.
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