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   SG Gelsenkirchen, 07.12.2017 - S 11 KR 408/17   

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SG Gelsenkirchen, 07.12.2017 - S 11 KR 408/17 (https://dejure.org/2017,61846)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 07.12.2017 - S 11 KR 408/17 (https://dejure.org/2017,61846)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 07. Dezember 2017 - S 11 KR 408/17 (https://dejure.org/2017,61846)
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  • BSG, 28.10.1981 - 3 RK 59/80

    Ruhen des Krankengeldanspruchs - Meldung der Arbeitsunfähigkeit - Nicht

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 07.12.2017 - S 11 KR 408/17
    In engen Ausnahmefällen hat die Rechtsprechung in der Vergangenheit jedoch Ausnahmen anerkannt, wenn die ärztliche Feststellung oder die Meldung der Arbeitsunfähigkeit durch Umstände verhindert oder verzögert worden sind, die in den Verantwortungsbereich der Krankenkasse fallen (BSG, Urteil 28.10.1981, Az.: 3 RK 59/80; Urteil vom 08.11.2005, Az.: B 1 KR 30/4 R): Hat der Versicherte alles in seiner Macht stehende und ihm zumutbare getan, um seine Ansprüche zu während, wurde er daran aber durch eine von der Krankenkasse zu vertretenden Fehleinschätzung gehindert und macht er seine Rechte bei der Krankenkasse unverzüglich geltend, kann er sich auf den Mangel auch zu einem späteren Zeitpunkt berufen und ggf. rückwirkend Krankengeld beanspruchen.

    Eine Krankenkasse kann sich auch nicht auf den späteren Zugang der Meldung berufen, wenn dieser auf von ihr zu vertretenen Organisationsmängeln beruht und der Versicherte hiervon weder wusste noch wissen musste (BSG, Urteil vom 28.10.1981, Az.: 3 RK 59/80).

  • SG Aachen, 31.01.2017 - S 13 KR 318/16

    Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld im Falle einer noch nicht der Krankenkasse

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 07.12.2017 - S 11 KR 408/17
    Die Kammer verweist zudem auf die offensichtlich ähnlich gelagerten Fälle, die das Sozialgericht Aachen vorliegen hatte/hat (siehe hierzu des SG Aachen vom 31.01.2017, Az.: S 13 KR 318/16).

    Wenn es auf dem von der Beklagten eröffneten Versandweg nunmehr zwischen Arzt und Krankenkasse aufgrund von Fehlern im Bereich des Arztes, der Post oder der Krankenkasse zu einer verspäteten Meldung kommt, muss sich die Beklagte, die diese Verfahrensmöglichkeit zur Meldung der Arbeitsunfähigkeit eröffnet hat, dies auch zurechnen lassen (siehe auch SG Aachen, Urteil vom 31.01.2017, a.a.O.) Es erscheint der Kammer lebensfremd, von dem Kläger zu verlangen, sich dem Vorschlag seiner behandelnden Ärztin, die Vertragsärztin ist und von der Beklagten die Freiumschläge erhalten hat, sozusagen zu widersetzen und darauf zu bestehen, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selber zu versenden.

  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 07.12.2017 - S 11 KR 408/17
    Hierbei verkennt das Gericht nicht, dass die Gewährung von Krankengeld bei verspäteter Meldung nach ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes auch dann ausgeschlossen ist, wenn die Leitungsvoraussetzungen im Übrigen zweifelsfrei gegeben waren und die Versicherten keinerlei Verschulden an dem unterbliebenen oder nicht rechtzeitigen Zugang der Meldung trifft (Bundessozialgericht (BSG) Urteile vom 08.02.2000, Az.: B 1 KR 11/99 R; Urteil vom 10.05.2012, Az.: B 1 KR 19/11 R u. 20/11R).

    Die Ausführungen des Bundessozialgerichtes in seinem Urteil vom 10.05.2012 (Az.: B 1 KR 19/11 R) verfangen hier nicht.

  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 07.12.2017 - S 11 KR 408/17
    Insoweit werde auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes verwiesen (insbesondere Urteil vom 08.11.2005, Az. B 1 KR 30/04 ER).
  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 11/99 R

    Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Arbeitslosmeldung

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 07.12.2017 - S 11 KR 408/17
    Hierbei verkennt das Gericht nicht, dass die Gewährung von Krankengeld bei verspäteter Meldung nach ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes auch dann ausgeschlossen ist, wenn die Leitungsvoraussetzungen im Übrigen zweifelsfrei gegeben waren und die Versicherten keinerlei Verschulden an dem unterbliebenen oder nicht rechtzeitigen Zugang der Meldung trifft (Bundessozialgericht (BSG) Urteile vom 08.02.2000, Az.: B 1 KR 11/99 R; Urteil vom 10.05.2012, Az.: B 1 KR 19/11 R u. 20/11R).
  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 07.12.2017 - S 11 KR 408/17
    Der Kläger hat entsprechend alles in seiner Macht stehende getan, um seinen Pflichten, derer er sich bewusst war, zu erfüllen (s. hierzu auch BSG, Urteil vom 11.05.2017, Az.: B 3 KR 22/15 R).
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