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   SG Gelsenkirchen, 09.05.2019 - S 37 U 400/16   

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SG Gelsenkirchen, 09.05.2019 - S 37 U 400/16 (https://dejure.org/2019,91949)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 09.05.2019 - S 37 U 400/16 (https://dejure.org/2019,91949)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 09. Mai 2019 - S 37 U 400/16 (https://dejure.org/2019,91949)
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  • BSG, 23.08.1973 - 2 RU 238/72

    Unternehmer - Freiwillig Versicherter - Arbeitskraft - Ausfall -

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 09.05.2019 - S 37 U 400/16
    Zwar hat das Bundessozialgericht (BSG) zu § 560 Abs. 1 Satz 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) a. F. mehrfach entschieden, dass nach Sinn und Zweck der §§ 560 ff. RVO a.F. davon auszugehen sei, dass ein Einkommensverlust in Höhe des der Satzung für freiwillig versicherte Unternehmer bestimmten Jahresarbeitsverdienstes entstanden sei, sofern die Arbeitskraft eines im Betrieb voll mitarbeitenden Unternehmers für einen nicht unbedeutenden Zeitraum ausfalle (Urteil vom 23.08.1973, BSGE 36, 133, 135 und Urteil vom 24.02.1982, BSGE 53, 127, 132).

    Schließlich kann auch der vom BSG (vgl. Urteil vom 23.08.1973 gleich BSGE 36, 133, 136) ausdrücklich betonte Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung die Übertragung der vorstehend dargestellten BSG-Rechtsprechung auf § 52 Nr. 1 SGB VII nicht zu rechtfertigen.

  • BSG, 24.02.1982 - 2 RU 42/81

    Anspruch eines Selbständigen auf Übergangsgeld bei Berufshilfsmaßnahmen

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 09.05.2019 - S 37 U 400/16
    Zwar hat das Bundessozialgericht (BSG) zu § 560 Abs. 1 Satz 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) a. F. mehrfach entschieden, dass nach Sinn und Zweck der §§ 560 ff. RVO a.F. davon auszugehen sei, dass ein Einkommensverlust in Höhe des der Satzung für freiwillig versicherte Unternehmer bestimmten Jahresarbeitsverdienstes entstanden sei, sofern die Arbeitskraft eines im Betrieb voll mitarbeitenden Unternehmers für einen nicht unbedeutenden Zeitraum ausfalle (Urteil vom 23.08.1973, BSGE 36, 133, 135 und Urteil vom 24.02.1982, BSGE 53, 127, 132).

    Diese Frage kann das Gericht, wie auch das BSG im Urteil vom 24.02.1982 (a. a. O.) offen lassen, da es entgegen der herrschenden Meinung in der Literatur (Bereither-Hahn/Mertens, a. a. O.; Lauterbach, Unfallversicherung, 4. Auflage - Stand Juli 2018, § 47 Rdz. 189; Hauck/Haines-Römer, SGB VII, K § 52 Rdz. 10) die vorstehend dargestellte Rechtsprechung des BSG nicht auf § 52 Nr. 1 SGB VII nicht zu übertragen ist.

  • SG Dresden, 31.05.2002 - S 7 U 32/99

    Verletztengeld - Unternehmer - Anrechnung - eigene Tätigkeit (§ 52 Nr. 1 SGB VII)

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 09.05.2019 - S 37 U 400/16
    Vielmehr schließt sich die Kammer der soweit ersichtlich nur von Kater/Leube, Kommentar zum SGB VII, Stand 1997, § 52 Rdz. 4 und dem Sozialgericht Dresden, Urteil vom 31.05.2002, Az.: S 7 U 32/99 vertretenen Auffassung an, dass es für die Anwendung des § 52 Nr. 1 SGB VII unerheblich ist, ob das während des Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit erzielte Arbeitseinkommen auf einer persönlichen Tätigkeit des Unternehmers beruht, so dass im Ergebnis das Arbeitseinkommen eines Unternehmers auch dann anzurechnen ist, wenn der Betrieb während der Arbeitsunfähigkeit des Unternehmers durch Dritte weitergeführt wird.
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