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   SG Gelsenkirchen, 15.02.2022 - S 37 U 153/21   

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https://dejure.org/2022,58884
SG Gelsenkirchen, 15.02.2022 - S 37 U 153/21 (https://dejure.org/2022,58884)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 15.02.2022 - S 37 U 153/21 (https://dejure.org/2022,58884)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 15. Februar 2022 - S 37 U 153/21 (https://dejure.org/2022,58884)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot -

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 15.02.2022 - S 37 U 153/21
    § 200 Abs. 2 SGB VII gelte auch für von dem Unfallversicherungsträger im Laufe eines Gerichtsverfahrens eingeholten Gutachten und unterliege gemäß BSG - B 2 U 8/07 R - Urteil vom 05.02.2008 einem Beweisverwertungsverbot.

    In dem Urteil vom 05.02.2008 (Az.: B 2 U 8/07 R) gehe es um das gegenüber dem Unfallversicherungsträger bestehende Gutachterauswahlrecht des Versicherten.

  • BSG, 11.11.2004 - B 9 SB 1/03 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Verfahrensmangel - Verletzung des

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 15.02.2022 - S 37 U 153/21
    Die Argumentation der Beklagten rechtfertige keine Abweichung von dem allgemeinen datenschutzrechtlichen Grundsatz, dass eine Datenübermittlung nur zulässig sei, wenn das Gesetz sie erlaube oder Betroffene einwillige und verwies auf eine Stellungnahme der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu § 200 Abs. 2 SGB VII. Das BSG habe mit Urteil vom 11.11.2004 (Aktenzeichen B 9 SB 1/03 R) klargestellt, dass sich die Sozialgerichte keinesfalls über ein eingeholtes Gutachten (Dr. X vom 25.07.2006) hinwegsetzen und die Verwertung des Gutachtens quasi durch ein eigenes (Dr. T1 vom 16.03.2007) ersetzen könnten.

    Vertiefend trägt sie vor, die Entscheidung des BSG vom 11.11.2004 (B 9 SB 1/03 R) betreffe einen Sachverhalt, in dem das LSG, ohne ein weiteres medizinisches Fachgutachten eines anderen Sachverständigen einzuholen, sich über die medizinischen Feststellungen und Einschätzungen eines Sachverständigen hinweggesetzt habe.

  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 365/04 B

    Amtsermittlungsgrundsatz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 15.02.2022 - S 37 U 153/21
    Auch in dem Urteil des BSG vom 13.09.2005 (Aktenzeichen B 2 U 365/04 B) werde klargestellt, dass die Amtsermittlungspflicht der Beklagten und des Sozialgerichts Gelsenkirchen verletzt sei, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen offengeblieben seien, sei es, weil die notwendigen Feststellungen überhaupt fehlten oder weil sie nicht prozessordnungsgemäß zustande gekommen seien.

    Auch der vom Kläger zitierte Beschluss des BSG vom 13.09.2005 (B 2 U 365/04 B) betreffe einen anderen Fall, nämlich die Konstellation, dass das LSG seine in § 103 SGG nominierte Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts dadurch verletze, wenn es einen in der mündlichen Verhandlung gestellten Antrag der Beklagten auf Einholung eines weiteren medizinischen Sachverständigengutachtens zur Frage des Nachweises einer als BK anzuerkennenden Lebererkrankung ohne hinreichende Begründung nicht entsprochen habe.

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