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   SG Gießen, 18.12.2023 - S 13 P 93/23 ER   

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SG Gießen, 18.12.2023 - S 13 P 93/23 ER (https://dejure.org/2023,44532)
SG Gießen, Entscheidung vom 18.12.2023 - S 13 P 93/23 ER (https://dejure.org/2023,44532)
SG Gießen, Entscheidung vom 18. Dezember 2023 - S 13 P 93/23 ER (https://dejure.org/2023,44532)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 07.05.2020 - B 3 KR 7/19 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Spezialtherapiedreirad - Vorbeugung einer

    Auszug aus SG Gießen, 18.12.2023 - S 13 P 93/23
    Es geht um das präventive Abwenden einer nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zukunft und in Form eines ansonsten nicht mehr behebbaren Dauerzustands zu erwartenden konkreten Behinderung als typische Folge einer bestimmten Krankheit (vgl. Pitz in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 33 SGB V (Stand: 20. Juli 2023), Rn. 29_1; BSG, Urteil vom 7. Mai 2020 - B 3 KR 7/19 R -, Rn. 21, juris). .

    Im Bereich des von ihr zu erfüllenden Behinderungsausgleichs bemisst sich die originäre Leistungszuständigkeit nach dem Zweck des Hilfsmittels, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mindert und damit der Befriedigung eines allgemeinen Grundbedürfnisses des täglichen Lebens und einem möglichst selbstbestimmten und selbstständigen Leben dienen (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 7. Mai 2020 - B 3 KR 7/19 R -, Rn. 27, juris).

  • BSG, 24.04.2008 - B 3 KR 24/07 B

    Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Rauchmeldeanlage

    Auszug aus SG Gießen, 18.12.2023 - S 13 P 93/23
    Bei der Unfallverhütung handele es sich ebenso wenig um ein Grundbedürfnis des täglichen Lebens (Verweis auf BSG, Beschluss vom 24. April 2008 - B 3 KR 24/07 B).

    Daher sind die gesetzlichen Krankenkassen jedenfalls hinsichtlich solcher Gegenstände, die allein der Unfallverhütung dienen, nicht leistungsverpflichtet (vgl. BSG, Beschluss vom 24. April 2008 - B 3 KR 24/07 B -, Rn. 5, juris).

  • LSG Sachsen, 14.02.2008 - L 1 P 17/07
    Auszug aus SG Gießen, 18.12.2023 - S 13 P 93/23
    Der unbeeinträchtigte und ungefährdete Schlaf zähle nicht zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens (Verweis auf Sächsisches LSG, Urteil vom 14. Februar 2008 - L 1 P 17/07).

    Soweit die Antragstellerseite daneben vorträgt, die Klägerin müsse zum Schlafen einen Helm tragen, und wohl - ausdrücklich wird dies so jedoch nicht angeführt - geltend macht, sie sei für einen ungestörten Schlaf auf das Huntington-Bett angewiesen, hat die Antragsgegnerin dem entgegengehalten (die Beigeladenen hat sich diesem Vortrag angeschlossen), ein unbeeinträchtigter und ungefährdeter Schlaf stelle kein Grundbedürfnis des täglichen Lebens dar (unter Verweis auf Sächsisches LSG, Urteil vom 14. Februar 2008 - L 1 P 17/07 -, juris).

  • SG Köln, 01.12.2022 - S 9 P 246/20
    Auszug aus SG Gießen, 18.12.2023 - S 13 P 93/23
    Vor diesem Hintergrund sei das Pflegebett von der Antragsgegnerin zu gewähren (Verweis auf Urteil SG Köln vom 1. Dezember 2022 - S 9 P 246/20).

    Es wird zwar diskutiert, dies in Fällen wie dem vorliegenden anders zu bewerten, weil es sich bei dem Huntington-Bett gegebenenfalls um ein Hilfsmittel handelt, das nicht zur gewöhnlichen Ausstattung zählt und für das das Pflegeheim gerade keine Vorhaltungspflicht hat (so wohl SG Köln, Urteil vom 1. Dezember 2022 - S 9 P 246/20 -, juris, welches - ohne nähere Diskussion - einen Anspruch aus § 40 SGB XI auch bei vollstationärer Pflege bejaht).

  • BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 26/99 R

    Bereitstellung von einem Rollstuhl als Hilfsmittel für Pflegebedürftige

    Auszug aus SG Gießen, 18.12.2023 - S 13 P 93/23
    Demgegenüber regelt allein § 43 SGB XI den Inhalt der Leistung bei vollstationärer Pflege, der eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln durch die Pflegekassen bei vollstationärer Versorgung nicht vorsieht (vgl. BSG, Urteil vom 10. Februar 2000 - B 3 KR 26/99 R -, Rn. 17, juris).

    So kann sich beispielsweise eine Leistungspflicht ergeben, wenn es um regelmäßige Aktivitäten außerhalb der vollstationären Einrichtung geht (vgl. BSG, Urteil vom 10. Februar 2000 - B 3 KR 26/99 R -, juris) oder um medizinische Behandlungspflege, welche über die Grundpflege hinausgeht (vgl. Knorr in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XI, 3. Aufl., § 40 SGB XI (Stand: 1. Oktober 2021), Rn. 39; vgl. hierzu sowie zur Abgrenzung der Leistungspflicht der Krankenversicherung von der Vorhaltepflicht vollstationärer Einrichtungen genauer auch BSG, Urteil vom 6. Juni 2002 - B 3 KR 67/01 R -, juris).

  • BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 67/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zustimmungserklärung zur Einlegung der

    Auszug aus SG Gießen, 18.12.2023 - S 13 P 93/23
    Zur Abgrenzung kann der "Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen - zugleich handelnd als Spitzenverbände der Pflegekassen - zur Hilfsmittelversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen)" vom 26. März 2007 herangezogen werden (vgl. BSG, Urteil vom 6. Juni 2002 - B 3 KR 67/01 R  , Rn. 16, juris).

    So kann sich beispielsweise eine Leistungspflicht ergeben, wenn es um regelmäßige Aktivitäten außerhalb der vollstationären Einrichtung geht (vgl. BSG, Urteil vom 10. Februar 2000 - B 3 KR 26/99 R -, juris) oder um medizinische Behandlungspflege, welche über die Grundpflege hinausgeht (vgl. Knorr in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XI, 3. Aufl., § 40 SGB XI (Stand: 1. Oktober 2021), Rn. 39; vgl. hierzu sowie zur Abgrenzung der Leistungspflicht der Krankenversicherung von der Vorhaltepflicht vollstationärer Einrichtungen genauer auch BSG, Urteil vom 6. Juni 2002 - B 3 KR 67/01 R -, juris).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Gießen, 18.12.2023 - S 13 P 93/23
    Es handelt sich insgesamt um ein im funktionalen Zusammenhang stehendes bewegliches System (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, Rn. 26, juris; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, 14. Aufl. 2023, § 86b Rn. 27 und 29 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.06.2018 - 1 BvR 733/18

    Genügend intensive Durchdringung der Sach- und Rechtslage kann für Entscheidungen

    Auszug aus SG Gießen, 18.12.2023 - S 13 P 93/23
    Überdies ist nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen Prüfung auch das Bestehen eines Anordnungsanspruchs zumindest sehr fraglich; das gilt auch unter Berücksichtigung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben zur Prüfungsintensität im Eilverfahren, wenn - wie hier - grundrechtliche Positionen der Antragstellerin betroffen sind (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 BvR 733/18 -, NVwZ 2018, 1467, Rn. 4 f.; BVerfG Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 BvR 2366/12 -, BVerfGK 20, 196, 197 f.). .
  • BVerfG, 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12

    Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) an Gewährung

    Auszug aus SG Gießen, 18.12.2023 - S 13 P 93/23
    Überdies ist nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen Prüfung auch das Bestehen eines Anordnungsanspruchs zumindest sehr fraglich; das gilt auch unter Berücksichtigung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben zur Prüfungsintensität im Eilverfahren, wenn - wie hier - grundrechtliche Positionen der Antragstellerin betroffen sind (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 BvR 733/18 -, NVwZ 2018, 1467, Rn. 4 f.; BVerfG Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 BvR 2366/12 -, BVerfGK 20, 196, 197 f.). .
  • BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 30/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Pflegeheim - stationäre Pflege -

    Auszug aus SG Gießen, 18.12.2023 - S 13 P 93/23
    Überdies habe bei vollstationärer Pflege der Träger des Heimes für die im Rahmen des üblichen Pflegebetriebes notwendigen Hilfsmittel zu sorgen, weil er verpflichtet sei, die Pflegebedürftigen ausreichend und angemessen zu pflegen, sozial zu betreuen und mit medizinischer Behandlungspflege zu versorgen (Verweis auf Urteile des BSG vom 10. Februar 2000 - B 3 KR 24/99 R - und vom 28. Mai 2003 - B 3 KR 30/02 R).
  • BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 24/99 R

    Bereitstellung von einem Rollstuhl als Hilfsmittel für Pflegebedürftige

  • LSG Hessen, 08.03.2024 - L 6 P 5/24

    Soziale Pflegeversicherung

    Das Verfahren wurde zunächst unter dem Aktenzeichen S 5 KR 292/23 ER, dann unter dem Aktenzeichen S 13 P 93/23 ER geführt.

    Hinsichtlich weiterer Einzelheiten zum Sach- und Streitstand wird auf die Gerichtsakte, die beigezogenen erstinstanzlichen Gerichtsakten zu den Az. S 5 KR 292/23 ER und S 13 P 93/23 ER sowie die beigezogene elektronische Verwaltungsakte der Antragsgegnerin Bezug genommen.

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