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   SG Gießen, 24.01.2017 - S 20 AL 58/16   

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SG Gießen, 24.01.2017 - S 20 AL 58/16 (https://dejure.org/2017,41760)
SG Gießen, Entscheidung vom 24.01.2017 - S 20 AL 58/16 (https://dejure.org/2017,41760)
SG Gießen, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - S 20 AL 58/16 (https://dejure.org/2017,41760)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.04.2010 - B 11 AL 160/09 B

    Höhe des Arbeitslosengeldes - Bemessungszeitraum und Bemessungsrahmen -

    Auszug aus SG Gießen, 24.01.2017 - S 20 AL 58/16
    Sie verweist auf die Entscheidung des BSG vom 30. November 2010, Az.: B 11 AL 160/09 R und den Widerspruchsbescheid.

    Es ist nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 8. Juli 2009, B 11 AL 14/08 R, SozR 4-4300 § 130 Nr. 6; Beschluss vom Beschluss vom 30. April 2010, B 11 AL 160/09 B, juris) nicht auf das versicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis abzustellen.

  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes ab 1. 1. 2005 - Nichtberücksichtigung von bei

    Auszug aus SG Gießen, 24.01.2017 - S 20 AL 58/16
    Es ist nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 8. Juli 2009, B 11 AL 14/08 R, SozR 4-4300 § 130 Nr. 6; Beschluss vom Beschluss vom 30. April 2010, B 11 AL 160/09 B, juris) nicht auf das versicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis abzustellen.
  • LSG Bayern, 18.07.2016 - L 10 AL 133/16

    Nichtzulassungsbeschwerde - Höhe von Arbeitslosengeld

    Auszug aus SG Gießen, 24.01.2017 - S 20 AL 58/16
    Das BSG führte aus im zitierten Beschluss: "Wird der Arbeitnehmer nach betriebsbedingter Kündigung bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist bzw. vor dem Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Arbeit freigestellt, so ist als Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Beschäftigungsverhältnis i. S. des § 130 Abs. 1 S 1 SGB III nicht das rechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses, sondern das Ende des leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses für die Ermittlung der abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume maßgeblich." Zuletzt hatte das Bayerische LSG am 18. Juli 2016 diese Rechtsansicht erneut bestätigt (Az.: L 10 AL 133/16 NZB).
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