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   SG Gotha, 04.09.2017 - S 18 U 3814/16   

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SG Gotha, 04.09.2017 - S 18 U 3814/16 (https://dejure.org/2017,73276)
SG Gotha, Entscheidung vom 04.09.2017 - S 18 U 3814/16 (https://dejure.org/2017,73276)
SG Gotha, Entscheidung vom 04. September 2017 - S 18 U 3814/16 (https://dejure.org/2017,73276)
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  • LSG Baden-Württemberg, 11.03.2015 - L 3 U 2932/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 13

    Auszug aus SG Gotha, 04.09.2017 - S 18 U 3814/16
    Fälle, die nach ihrem rechtlichen und tatsächlichen Erscheinungsbild unter Berücksichtigung der Handlungstendenzen und der Beziehungen der beteiligten Personen untereinander, keine einer von einem Arbeitnehmer verrichteten Tätigkeit vergleichbar sind, fallen nicht unter den Schutz des § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. März 2015 - L 3 U 2932/13 m.w.N., nach juris).

    Sein wesentliches Handlungsmotiv war nicht das Dienenwollen gegenüber dem Unternehmen, sondern die allgemeine Erwartung bzw. seine vermeintliche Verpflichtung zur Hilfeleistung (vgl. hierzu Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 11. März 2015 - L 3 U 2932/13, Rn. 37, nach juris).

  • OLG Oldenburg, 27.01.2015 - 13 U 105/13

    Beschädigung der Eisenbahnbrücke - Stadt kann Schadensersatz verlangen

    Auszug aus SG Gotha, 04.09.2017 - S 18 U 3814/16
    Die gegen den diesen Widerspruchsbescheid beim Sozialgericht Wiesbaden erhobene Klage (S 13 U 105/13) nahm der Beigeladene zu 1. mit Schriftsatz vom 5. August 2016 zurück.

    Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, den Inhalt der beigezogenen Gerichtsakte des Sozialgerichts Wiesbaden (S 13 U 105/13), die Beiakte aus dem Verfahren 2 O 880/12 des Landgerichts Meiningen und die Verwaltungsakten der Beklagten und der Beigeladenen zu 2. verwiesen.

  • BSG, 31.08.2017 - B 2 U 1/16 R

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen UnfallversicherungUnterbrechung

    Auszug aus SG Gotha, 04.09.2017 - S 18 U 3814/16
    Der Kläger begehrt mit der zulässigen Kombination (§ 56 SGG) aus Anfechtungs- und Feststellungsklage (vgl. § 54 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 SGG, § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG; vgl. hierzu BSG, Urteil vom 31. August 2017 - B 2 U 1/16 R m.w.N., nach juris) die Aufhebung der ablehnenden Entscheidung der Beklagten und die Feststellung, dass das Ereignis vom 14. Juli 2012 ein Arbeitsunfall war.
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