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   SG Halle, 08.11.2018 - S 17 AY 42/18 ER   

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SG Halle, 08.11.2018 - S 17 AY 42/18 ER (https://dejure.org/2018,38178)
SG Halle, Entscheidung vom 08.11.2018 - S 17 AY 42/18 ER (https://dejure.org/2018,38178)
SG Halle, Entscheidung vom 08. November 2018 - S 17 AY 42/18 ER (https://dejure.org/2018,38178)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1a Abs 3 AsylbLG, § 2 AsylbLG, § 3 AsylbLG, § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG
    Sozialhilferecht: Leistungen für Asylbewerber; Zulässigkeit einer Leistungsbeschränkung bei fehlendem Identitätsnachweis als Abschiebehindernis; Erstreckung eines Widerspruchverfahrens gegen einen Leistungsbescheid auf künftige Bescheide für neue Leistungszeiträume

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höheres Leistungsbegehren nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Rahmen vorläufigen Rechtsschutzes

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus SG Halle, 08.11.2018 - S 17 AY 42/18
    Dabei kann offen bleiben, ob die Ermessensausübung der Behörde nach § 1a Abs. 3 iVm. Abs. 2 Satz 3 AsylbLG wegen der Ausstrahlungswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 (1 BvL 10/10) dahingehend eingeschränkt ist, dass in der Regel mindestens Leistungen im Umfang von § 3 Abs. 1 AsylbLG zu gewähren sind.
  • BSG, 12.05.2017 - B 7 AY 1/16 R

    Kürzung von Asylbewerberleistungen auf das "unabweisbar Gebotene" bei Verstoß

    Auszug aus SG Halle, 08.11.2018 - S 17 AY 42/18
    § 1a Abs. 3 AsylbLG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BSG, Urteil vom 12. Mai 2017 - B 7 AY 1/16 R -, juris, Rn. 27 ff.).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus SG Halle, 08.11.2018 - S 17 AY 42/18
    Sofern sich die Antragsteller darauf berufen, dass die die Herstellung der Familieneinheit in einem der Herkunftsländer nicht möglich sei und sich daraus aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK (vgl. zur Erteilung von Aufenthaltstiteln BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 1 C 3/08 -, Rn. 13, juris) inlandsbezogene Abschiebungshindernisse ergeben sollen, können sie damit nicht gehört werden, weil mangels Identitätsnachweisen überhaupt nicht gesichert ist, dass die Antragsteller aus unterschiedlichen Herkunftsländern stammen.
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus SG Halle, 08.11.2018 - S 17 AY 42/18
    Hinreichende Erfolgsaussichten sind zu bejahen, wenn die im Rechtsstreit aufgeworfenen Fragen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nicht einfach und eindeutig zu beantworten sind (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 4.2.2004, 1 BvR 596/03 - nach juris).
  • BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 11/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Widerspruchsverfahren - Streitgegenstand -

    Auszug aus SG Halle, 08.11.2018 - S 17 AY 42/18
    Die Bescheide vom 20. März 2018, 4. April 2018 und 28. Juni 2018 wurden dagegen nicht, auch nicht in analoger Anwendung des § 86 SGG Gegenstand des Widerspruchsverfahrens (vgl. zur Problematik BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8 AY 11/07 R -, Rn. 10, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.01.2008 - L 2 B 96/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Absenkung der Leistung bei Verweigerung des

    Auszug aus SG Halle, 08.11.2018 - S 17 AY 42/18
    Soll ein bestandskräftig gewordener Bescheid zurückgenommen werden, ist es dem Antragsteller im Regelfall zuzumuten, die Entscheidung im dafür vorgesehenen Verfahren nach § 44 SGB X, d.h. im Verwaltungs- und gegebenenfalls in einem anschließenden gerichtlichen Hauptsacheverfahren, abzuwarten (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Januar 2008 - L 2 B 96/07 AS ER -, Rn. 26, juris).
  • LSG Thüringen, 14.09.2011 - L 10 AL 434/10
    Auszug aus SG Halle, 08.11.2018 - S 17 AY 42/18
    Wird daneben eine vorläufige Regelung durch gerichtliche Anordnung angestrebt, sind besonders strenge Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes zu stellen, und es ist erforderlich, dass massive Eingriffe in die soziale und wirtschaftliche Existenz mit erheblichen Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse dargelegt werden (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt aaO.; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 14. September 2011 - L 10 AL 434/10 ER -, Rn. 33, juris).
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