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SG Halle, 14.08.2018 - S 8 R 190/16 |
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Verfahrensgang
- SG Halle, 14.08.2018 - S 8 R 190/16
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2019 - L 3 R 340/18
Wird zitiert von ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2019 - L 3 R 340/18
Sozialversicherungspflicht - Leiterin einer durch einen gemeinnützigen …
Vor dem Sozialgericht Halle haben, jeweils gegen den Bescheid vom 18. September 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. Februar 2016, zum einen der Kläger (S 8 R 190/16), zum anderen die Beigeladene zu 1. (S 8 R 192/16), beide in anwaltlicher Vertretung des im Berufungsverfahren im Namen des Klägers auftretenden Rechtsanwaltes, am 18. März 2016 Klage erhoben und ihr Vorbringen aus dem Widerspruchsverfahren wiederholt sowie im Wesentlichen unter Bezugnahme auf die Satzung in der Neufassung vom 18. Dezember 2014 und den Honorarvertrag in der Fassung, die zum Gegenstand der Verwaltungsakte der Beklagten geworden ist, vertieft.das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 14.08.2018 zum Az. S 8 R 190/16 wird aufgehoben.
Mit der Verbindung der Verfahren S 8 R 192/16, an dem die Beigeladene zu 1. als Klägerin Hauptbeteiligte gewesen ist, zu dem Verfahren S 8 R 190/16 ist zunächst eine natürliche Person Hauptbeteiligte im Sinne des § 183 SGG des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen.