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SG Hamburg, 19.07.2017 - S 46 KR 1100/17 ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- SG Berlin, 30.03.2012 - S 208 KR 1643/09
Krankenversicherung - rückwirkende Durchführung einer Versicherungspflicht für …
Auszug aus SG Hamburg, 19.07.2017 - S 46 KR 1100/17
Bei der Prüfung des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V sollen sie einzig auf die Art des Aufenthaltstitels abstellen können (vgl. SG Berlin, Urt. v. 30.03.2012, S 208 KR 1643/09 WA, Rn. 16 bei juris m.w.N.). - BGH, 16.07.2014 - IV ZR 55/14
Kein genereller Anspruch von Sozialhilfeempfängern auf Aufnahme in den Basistarif …
Auszug aus SG Hamburg, 19.07.2017 - S 46 KR 1100/17
Diesem Verständnis der Normen steht auch nicht die von der Beigeladenen zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.07.2017, IV ZR 55/14, entgegen, wonach eine Versicherung im Basistarif nur in Betracht komme, wenn die Person grundsätzlich dem Bereich der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sei (…vgl. insoweit BGH, a.a.O., Rn. 14 bei juris), denn die Antragstellerin ist &150; im Unterschied zu jener Klägerin &150; durch ihren vorherigen Vertrag mit der M. GmbH (und zuvor der C.) unter Beachtung ihrer Versicherungshistorie jedenfalls eher der privaten als der gesetzlichen Versicherung zuzuordnen. - LSG Baden-Württemberg, 18.11.2009 - L 5 KR 5144/08
Auszug aus SG Hamburg, 19.07.2017 - S 46 KR 1100/17
Diese Regelung dient offenkundig nur dazu, genauso wie für deutsche Staatsbürger, auch für Nicht-EU-Ausländer, die nicht ohnehin als Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bzw. Aufenthaltserlaubnis verpflichtet waren für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen, insoweit eine Versicherungspflicht zu begründen, soweit nicht aus anderen Gründen (gesetzliche Versicherungspflicht, freiwillige Versicherung oder Familienversicherung bzw. Erhalt laufender Leistungen u. a. nach dem SGB XII) schon Krankenversicherungsschutz besteht (vorstehend: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18. November 2009 &150; L 5 KR 5144/08 &150;, Rn. 45 f. bei juris).