Rechtsprechung
SG Hannover, 11.06.2020 - S 22 U 266/19 |
Verfahrensgang
- SG Hannover, 11.06.2020 - S 22 U 266/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2020 - L 3 U 96/20
Wird zitiert von ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2020 - L 3 U 96/20
Erledigung eines Rechtsstreits durch fiktive Klagerücknahme; Anforderungen an …
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit S 22 U 266/19 weiterhin vor dem Sozialgericht Hannover anhängig ist.Aufgrund der dagegen von der Klägerin eingelegten "Beschwerde" hat das SG den Rechtsstreit unter dem Aktenzeichen S 22 U 266/19 wieder aufgenommen und mit Gerichtsbescheid vom 11. Juni 2020 festgestellt, dass die Klage zurückgenommen sei.
den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hannover vom 11. Juni 2020 aufzuheben und festzustellen, dass der Rechtsstreit S 22 U 266/19 weiterhin vor dem Sozialgericht Hannover anhängig ist.
Das SG hat zu Unrecht angenommen, dass der dortige Rechtsstreit S 22 U 266/19 infolge einer fiktiven Klagerücknahme erledigt ist.
Gegenstand des Berufungsverfahrens ist allein die Frage, ob die am 30. Januar 2019 beim SG Hannover erhobene und dort ursprünglich unter dem Aktenzeichen S 22 U 21/19 (jetzt: S 22 U 266/19) geführte Klage als zurückgenommen gilt und der Rechtsstreit damit in der Hauptsache erledigt ist.