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   SG Hannover, 22.02.2017 - S 14 R 275/15   

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https://dejure.org/2017,9776
SG Hannover, 22.02.2017 - S 14 R 275/15 (https://dejure.org/2017,9776)
SG Hannover, Entscheidung vom 22.02.2017 - S 14 R 275/15 (https://dejure.org/2017,9776)
SG Hannover, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - S 14 R 275/15 (https://dejure.org/2017,9776)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • niedersachsen.de PDF

    Kosten einer Hörgeräteversorgung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung - digitale Hörhilfe - Bewilligung eines Festbetrages - Prüfung als erstangegangener Rehabilitationsträger bzgl. Mehrkostenübernahme durch anderen Rehabilitationsträger - Weiterleitung von Rehabilitationsanträgen - Kostenteilung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Auszug aus SG Hannover, 22.02.2017 - S 14 R 275/15
    Dies gefundene Ergebnis entspricht der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 24. Januar 2013, Az. B 3 KR 5/12 R (RdNr. 33 zitiert nach juris).

    Die Rechtsauffassung des 3. Senats (Urteil vom 24.01.2013, Az. B 3 KR 5/12 R, RdNr. 52 zitiert nach juris), wonach der Krankenversicherungsträger nach Leistung des Festbetrages den Leistungsantrag an den Rentenversicherungsträger weiterleiten könne, findet keine gesetzliche Grundlage, sondern steht eindeutig im Widerspruch zu § 17 SGB IX. Der zuständige Rehabilitationsträger (gesetzliche Krankenversicherung für die Leistung des Hörgerätes) kann danach Leistungen zur Teilhabe (das Hörgerät ist eine Leistung, die nicht in zwei Teile aufzuteilen ist) allein oder gemeinsam mit anderen Leistungsträgern erbringen.

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 44/93

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kraftfahrzeughilfe

    Auszug aus SG Hannover, 22.02.2017 - S 14 R 275/15
    Denn die Ermessensentscheidung des Rentenversicherungsträger über die Gewährung von Rehabilitationsleistungen ist eine zukunftsorientierte, mit prognoseähnlichen Elementen vermischte und die Umstände des Einzelfalles abwägende Entscheidung (BSG Urteil vom 15.12.1994 Az. 4 RA 44/93 RdNr. 40 zitiert nach juris).
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