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   SG Heilbronn, 05.11.2009 - S 13 SO 1073/09   

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https://dejure.org/2009,20783
SG Heilbronn, 05.11.2009 - S 13 SO 1073/09 (https://dejure.org/2009,20783)
SG Heilbronn, Entscheidung vom 05.11.2009 - S 13 SO 1073/09 (https://dejure.org/2009,20783)
SG Heilbronn, Entscheidung vom 05. November 2009 - S 13 SO 1073/09 (https://dejure.org/2009,20783)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Aufwendungen für die private Kranken- und Pflegeversicherung; abtrennbarer Verfügungssatz; abtrennbarer Streitgegenstand; sog. halbierter Basistarif als angemessene Beitragshöhe; unbestimmter Rechtsbegriff; Deckungslücke zwischen halbiertem Basistarif und tatsächlichem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung höherer Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unter Berücksichtigung eines Beitrags zur privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung; Bestimmung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit der Beitragshöhe zur privaten ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2009 - L 20 B 56/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Heilbronn, 05.11.2009 - S 13 SO 1073/09
    Der Beklagte verwies auf die Entscheidungen der 10. Kammer des Sozialgerichts Heilbronn vom 10.03.2009 (Az. S 10 SO 602/09 ER), des Sozialgerichts Mannheim vom 19.05.2009 (Az. S 9 SO 1441/09 ER) sowie des LSG Nordrhein-Westfalen vom 16.10.2009 (Az. L 20 B 56/09 ER-B).

    Mit Schreiben vom 23.10.2009 beantragte der Beklagte die Beiladung der privaten Krankenversicherung der Klägerin nach § 75 Abs. 1 Satz 1 SGG und verwies auf einen Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 23.07.2009 (Az. L 20 B 56/09 SO ER).

    Der insoweit von anderen Gerichten vertretenen Auffassung (vgl. SG Ulm, Urt. v. 16.06.2009 - S 2 SO 571/09, SG Mannheim, Beschl. v. 19.05.2009 - S 9 SO 1541/09 ER, v. 07.08.2009 - S 2 SO 1614/09 ER und v. 17.08.2009 - S 9 SO 2576/09 ER; dazu tendierend, aber im Ergebnis offen gelassen: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.10.2009 - L 20 B 56/09 SO ER) vermag sich die erkennende Kammer aus den vorgenannten Gründen nicht anzuschließen.

  • LSG Baden-Württemberg, 08.07.2009 - L 7 SO 2453/09

    Sozialhilfe - Auslegung des Begriffs der Angemessenheit der Aufwendungen gem § 32

    Auszug aus SG Heilbronn, 05.11.2009 - S 13 SO 1073/09
    Die Übernahme lediglich dieser Beitragsaufwendungen im Rahmen von § 32 Abs. 5 Satz 1 SGB XII entspricht nämlich nicht der gesetzgeberischen Intention und würde zu unauflösbaren Wertungswidersprüchen führen (vgl. hierzu ausführlich und überzeugend: LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse v. 30.06.2009 - L 2 SO 2529/09 ER-B und v. 08.07.2009 - L 7 SO 2453/09 ER-B sowie hierzu vorgehend SG Freiburg, Beschl. v. 11.05.2009 - S 12 SO 1917/09 ER).

    Der Beklagte kann sich nach alledem nicht auf § 12 Abs. 1 c Satz 6, 2. Halbsatz VAG berufen und die als angemessen angesehenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nach dem SGB XII nicht auf die Pflichtversicherungsbeiträge für Arbeitslosengeld II-Empfänger begrenzen (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.06.2009 und v. 08.07.2009, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.09.2009 - L 3 AS 3934/09

    Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen für eine private

    Auszug aus SG Heilbronn, 05.11.2009 - S 13 SO 1073/09
    In dem Regelsatz sind jedoch Leistungen für einen privaten Kranken- und Pflegeversicherungsschutz nicht enthalten (vgl. den tabellarischen Überblick des Gesetzgebers über den zu sichernden Bedarf in BT-Drucks. 15/1516, Seite 55; siehe hierzu auch LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.09.2009 - L 3 AS 3934/09 ER-B).
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