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   SG Itzehoe, 16.05.2018 - S 9 U 90/15   

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SG Itzehoe, 16.05.2018 - S 9 U 90/15 (https://dejure.org/2018,89476)
SG Itzehoe, Entscheidung vom 16.05.2018 - S 9 U 90/15 (https://dejure.org/2018,89476)
SG Itzehoe, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - S 9 U 90/15 (https://dejure.org/2018,89476)
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  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus SG Itzehoe, 16.05.2018 - S 9 U 90/15
    Dagegen ist für die haftungsbegründende und die haftungsausfüllende Kausalität, welche nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen sind, grundsätzlich die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit, ausreichend, aber auch erforderlich (vgl. hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil v. 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, juris, Rn. 17).

    Dabei gibt es im Bereich des Arbeitsunfalls keine Beweisregel, nach der bei fehlender Alternativursache das angeschuldigte Ereignis eine Ursache ist oder die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit festgestellte versicherte Ursache im naturwissenschaftlichen Sinne automatisch auch eine wesentliche Ursache ist, weil dies bei komplexem Krankheitsgeschehen zu einer Beweislastumkehr führen würde (BSGE 19, 52 = SozR Nr. 62 zu § 542 aF RVO; BSG Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 34/03 R; BSG, Urteil v. 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, BSGE 96, 196-209, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, Rn. 20).

    Denn aus dem rein zeitlichen Aufeinanderfolgen eines Ereignisses und dem späteren gesundheitlichen Schaden sowie der mangelnden Feststellung konkurrierender Ursachen bei komplexen Gesundheitsstörungen kann nicht automatisch auf die Wesentlichkeit einer Ursache geschlossen werden, weil dies zu einer Beweislastumkehr führen würde, für die eine rechtliche Grundlage nicht besteht (BSG, Urteil v. 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, juris, Rn. 38/39).

  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus SG Itzehoe, 16.05.2018 - S 9 U 90/15
    Jedenfalls reicht der mit der angefochtenen Entscheidung ausgeführte und lediglich unbestimmte Hinweis darauf, dass ein Anspruch auf Entschädigungsleistungen nicht besteht, nicht aus (vgl. auch BSG, Urteil v. 15. Februar 2005, B 2 U 1/04 R, SozR 4- 2700 § 8 Nr. 12, Rn. 5 m.w.N., wonach ein Klageantrag auf "Entschädigung" nicht als Leistungsklage angesehen werden kann).
  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 2/06 R

    Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung -

    Auszug aus SG Itzehoe, 16.05.2018 - S 9 U 90/15
    Zwar reicht es aus, dass eine Verletzung in eigene Rechten möglich ist und Rechtsschutzsuchende die Beseitigung einer in ihrer Rechtssphäre eingreifenden Verwaltungsmaßnahme anstreben, von der sie behaupten, sie sei nicht rechtmäßig (BSG, Urteil v. 5 Juli 2007, B 9/9a SB 2/06 R, juris).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 34/03 R

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - Wahrscheinlichkeit - Nachweis

    Auszug aus SG Itzehoe, 16.05.2018 - S 9 U 90/15
    Dabei gibt es im Bereich des Arbeitsunfalls keine Beweisregel, nach der bei fehlender Alternativursache das angeschuldigte Ereignis eine Ursache ist oder die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit festgestellte versicherte Ursache im naturwissenschaftlichen Sinne automatisch auch eine wesentliche Ursache ist, weil dies bei komplexem Krankheitsgeschehen zu einer Beweislastumkehr führen würde (BSGE 19, 52 = SozR Nr. 62 zu § 542 aF RVO; BSG Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 34/03 R; BSG, Urteil v. 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, BSGE 96, 196-209, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, Rn. 20).
  • BSG, 21.09.2010 - B 2 U 25/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - kombinierte Anfechtungs- und

    Auszug aus SG Itzehoe, 16.05.2018 - S 9 U 90/15
    An der Klagebefugnis fehlt es demgegenüber, wenn eine Verletzung subjektiver Rechte nicht in Betracht kommt (vgl. BSG, Urteil v. 14. November 2002, B 13 RJ 19/01 R, BSGE 90, 127), weil hinsichtlich des Klagebegehrens keine gerichtlich überprüfbare Verwaltungsentscheidung vorliegt (BSG, Urteil v. 21. September 2010, B 2 U 25/09 R, juris, Rn. 12).
  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 19/01 R

    Versorgungsausgleich - Beitragserstattung - Anfechtbarkeit eines dem

    Auszug aus SG Itzehoe, 16.05.2018 - S 9 U 90/15
    An der Klagebefugnis fehlt es demgegenüber, wenn eine Verletzung subjektiver Rechte nicht in Betracht kommt (vgl. BSG, Urteil v. 14. November 2002, B 13 RJ 19/01 R, BSGE 90, 127), weil hinsichtlich des Klagebegehrens keine gerichtlich überprüfbare Verwaltungsentscheidung vorliegt (BSG, Urteil v. 21. September 2010, B 2 U 25/09 R, juris, Rn. 12).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus SG Itzehoe, 16.05.2018 - S 9 U 90/15
    Dabei gibt es im Bereich des Arbeitsunfalls keine Beweisregel, nach der bei fehlender Alternativursache das angeschuldigte Ereignis eine Ursache ist oder die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit festgestellte versicherte Ursache im naturwissenschaftlichen Sinne automatisch auch eine wesentliche Ursache ist, weil dies bei komplexem Krankheitsgeschehen zu einer Beweislastumkehr führen würde (BSGE 19, 52 = SozR Nr. 62 zu § 542 aF RVO; BSG Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 34/03 R; BSG, Urteil v. 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, BSGE 96, 196-209, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, Rn. 20).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - L 6 U 1007/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Elementenfeststellung - Unzulässigkeit: isolierte

    Auszug aus SG Itzehoe, 16.05.2018 - S 9 U 90/15
    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber nicht als "wesentlich" anzusehen ist, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder "Auslöser" bezeichnet werden" (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 4. Mai 2017, L 6 U 1007/16, juris, Rn. 56 ff.).
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