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   SG Köln, 27.10.2003 - S 8 RA 154/00   

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https://dejure.org/2003,52551
SG Köln, 27.10.2003 - S 8 RA 154/00 (https://dejure.org/2003,52551)
SG Köln, Entscheidung vom 27.10.2003 - S 8 RA 154/00 (https://dejure.org/2003,52551)
SG Köln, Entscheidung vom 27. Oktober 2003 - S 8 RA 154/00 (https://dejure.org/2003,52551)
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  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 33/98 R

    Entgeltpunkteermittlung - "Alte Versorgung" - Deutsche Reichsbahn

    Auszug aus SG Köln, 27.10.2003 - S 8 RA 154/00
    Gemäß Urteil des BSG vom 10.11.1998 (B 4 RA 33/98 R) haben die Überleitungsvorschriften der §§ 256a, 248 SGB VI rechtsbegründende Bedeutung; ohne diese Vorschriften wären die in der ehemaligen DDR zurückgelegten Beitrags- und Beschäftigungszeiten von Versicherten für den Wert einer SGB VI-Rente unbeachtlich, zumal insoweit weder eine Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland bestand noch Beitragszahlungen zu einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgten.

    Schließlich bedarf es auch nach dem Urteil des BSG vom 10.11.1998 (B 4 RA 33/98 R) "in diesem Zusammenhang keiner Erwähnung, dass die beitragspflichtigen Einnahmen gemäß § 157 SGB VI nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (West) berücksichtigt werden".

    Außerdem besteht nach dem Urteil des BSG vom 10.11.1998 (B 4 RA 33/98 R) kein sachlicher Grund dafür, im Rahmen von § 256a SGB VI die Berücksichtigung auch ohne besondere Beitragszahlung für FZR versicherter/ rentenrelevanter Verdienste im Nachhinein davon abhängig zu machen, dass in der DDR gleichwohl - aus damaliger Sicht wirtschaftlich unsinnige - Höchstbeiträge zur FZR gezahlt wurden.

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus SG Köln, 27.10.2003 - S 8 RA 154/00
    Das BVerfG habe sich in seinem Leiturteil vom 28.04.1999 (1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95) umfassend mit der Problematik der Beitragsbemessungsgrenze befasst.

    Hierauf hat das BVerfG in seinem Leiturteil vom 28.04.1999 (1 EM 32/95 und 1 BvR 2105/95) hingewiesen.

  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R

    Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze -

    Auszug aus SG Köln, 27.10.2003 - S 8 RA 154/00
    Die BBG stellt nach der Rechtsprechung des BSG (s. Urteil vorn 10.04.2003 - Az.: B 4 RA 41/02 R m.w.N.) für das System der gesetzlichen Rentenversicherung eine - ? "signifikante Größe" dar und darf nicht überschritten werden.

    Aus weiteren höchstrichterlichen Urteilen geht jedoch mit hinreichender Deutlichkeit hervor, dass bei der Bewertung von fiktiven und tatsächlichen Verdiensten aus Beiträgen nach der FZR die Beitragsbemessungsgrenze (West) selbstverständlich zu beachten ist (so Urteil des BSG vom 16.11.2000 - B 4 RA 72/00 R -, vom 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R -, vom 17.08:2000 - B 13 RJ 5/00 R -).

  • BSG, 31.07.1997 - 4 RA 35/97

    Systementscheidung für Bezugszeiten ab Januar 1997 verfassungsmäßig

    Auszug aus SG Köln, 27.10.2003 - S 8 RA 154/00
    Die Widerspruchsstelle der Beklagten wies den Widerspruch des Klägers durch Widerspruchsbescheid vom 27.07.2000 als unbegründet zurück und führte zu dem jetzt noch anhängigen Streitgegenstand Folgendes aus: Zum Begehren, Beträge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen, habe das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 31.07.1997 - 4 RA 35/97 - eindeutig Stellung bezogen.
  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 72/00 R

    Geltung der Beitragsbemessungsgrenze auch bei fiktiven Verdiensten aus Beiträgen

    Auszug aus SG Köln, 27.10.2003 - S 8 RA 154/00
    Aus weiteren höchstrichterlichen Urteilen geht jedoch mit hinreichender Deutlichkeit hervor, dass bei der Bewertung von fiktiven und tatsächlichen Verdiensten aus Beiträgen nach der FZR die Beitragsbemessungsgrenze (West) selbstverständlich zu beachten ist (so Urteil des BSG vom 16.11.2000 - B 4 RA 72/00 R -, vom 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R -, vom 17.08:2000 - B 13 RJ 5/00 R -).
  • BSG, 17.08.2000 - B 13 RJ 5/00 R

    256a SGB VI verfassungsgemäß, Entgeltpunkte bei Überentgelten

    Auszug aus SG Köln, 27.10.2003 - S 8 RA 154/00
    Aus weiteren höchstrichterlichen Urteilen geht jedoch mit hinreichender Deutlichkeit hervor, dass bei der Bewertung von fiktiven und tatsächlichen Verdiensten aus Beiträgen nach der FZR die Beitragsbemessungsgrenze (West) selbstverständlich zu beachten ist (so Urteil des BSG vom 16.11.2000 - B 4 RA 72/00 R -, vom 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R -, vom 17.08:2000 - B 13 RJ 5/00 R -).
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