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   SG Lüneburg, 12.12.2013 - S 37 AS 447/13 ER   

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https://dejure.org/2013,45596
SG Lüneburg, 12.12.2013 - S 37 AS 447/13 ER (https://dejure.org/2013,45596)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 12.12.2013 - S 37 AS 447/13 ER (https://dejure.org/2013,45596)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - S 37 AS 447/13 ER (https://dejure.org/2013,45596)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2011 - L 15 AS 317/11

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus SG Lüneburg, 12.12.2013 - S 37 AS 447/13
    Am 25.11.2013 hat der Antragsteller beim Sozialgericht (= SG) Lüneburg den Erlass einer einstweiligen Anordnung in Bezug auf die Förderung des Führerscheins beantragt und in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Landessozialgerichts (= LSG) Niedersachsen-Bremen vom 21.04.2012 (L 15 AS 317/11 B ER) Bezug genommen.

    Dies ist auch der wesentliche Unterschied zu dem vom LSG Niedersachsen-Bremen im Verfahren L 15 AS 317/11 B ER entschiedenen Fall, da dort lediglich eine Einstellungszusage des künftigen Arbeitgebers vorlag.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2009 - L 19 B 219/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Lüneburg, 12.12.2013 - S 37 AS 447/13
    Voraussetzung für eine solche Verpflichtung wäre aber zumindest, dass bei der nachzuholenden Ermessensentscheidung diese mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu Gunsten des Antragstellers ausgeht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.01.2009 - L 19 B 219/08 AS).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2006 - L 1 B 28/06
    Auszug aus SG Lüneburg, 12.12.2013 - S 37 AS 447/13
    Eine Ausnahme von der grundsätzlichen Unzulässigkeit der "Ersetzung" verwaltungsbehördlicher Ermessensentscheidungen, ggf. auch im Wege einstweiligen Rechtsschutzes, kommt allein in Fällen der sog. Ermessensreduzierung auf Null in Betracht, also dann, wenn nach der Sachlage nur eine einzige Ermessensentscheidung richtig sein kann und alle anderen Entscheidungen ermessensfehlerhaft wären (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.07.2006 - L 1 B 28/06 R, m. w. N.).
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