Rechtsprechung
SG Landshut, 06.07.2016 - S 15 U 80/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- rewis.io
Versicherungsschutz bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 06.07.2016 - S 15 U 80/16
- LSG Bayern, 18.10.2017 - L 2 U 308/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 22.06.1976 - 8 RU 148/75
Freizeitveranstaltung - Fortbildungsveranstaltung - Besuch desOktoberfestes - …
Auszug aus SG Landshut, 06.07.2016 - S 15 U 80/16
Stehen Freizeit, Unterhaltung oder Erholung im Vordergrund, fehlt es an einem wesentlichen betrieblichen Zusammenhang (BSGE 17, 280, 282, BSG SozR 2200 § 548 Nr. 21 m.w.N.)."Incentive-Reisen" zu höheren Leistungen anzuspornen; das Unternehmen hat es jedoch nicht in der Hand, den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf sonst unversicherte Tatbestände auszuweiten, und zwar auch dann nicht, wenn hierdurch die persönliche Verbundenheit einer Gruppe von Beschäftigten mit dem Unternehmen gestärkt würde (s. BSG SozR 2200 § 548 Nr. 21).
- BSG, 30.08.1962 - 2 RU 15/60
Auszug aus SG Landshut, 06.07.2016 - S 15 U 80/16
Stehen Freizeit, Unterhaltung oder Erholung im Vordergrund, fehlt es an einem wesentlichen betrieblichen Zusammenhang (BSGE 17, 280, 282, BSG SozR 2200 § 548 Nr. 21 m.w.N.).Das Interesse der Unternehmensleitung, dass sich aus solchen Veranstaltungen wahrscheinlich auch eine Motivation zu Leistungssteigerungen ergibt, reicht nicht aus, für solche Betätigungen den rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit herzustellen (s. BSGE 17, 280, 282).
- BSG, 05.07.2016 - B 2 U 19/14 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus SG Landshut, 06.07.2016 - S 15 U 80/16
Das Gericht schließt sich den Gründen dieser Bescheide gem. § 136 Abs. 3 SGG weitgehend an mit folgenden (hier nicht entscheidungserheblichen) Modifikationen: Nach dem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts vom 05.07.2016 (Az.: B 2 U 19/14 R) ist für die Annahme einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung nun nicht mehr entscheidend, ob die Unternehmensleitung persönlich an der betrieblichen Veranstaltung teilgenommen hat und es kommt auch nicht mehr darauf an, welcher Prozentsatz der Mitarbeiter letztlich anwesend war.
- BSG, 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - …
Auszug aus SG Landshut, 06.07.2016 - S 15 U 80/16
Immer wieder hat das Bundessozialgericht betont, dass ganz zentral für die Annahme einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung ist, dass die Zusammenkunft der Pflege der Verbundenheit zwischen der Unternehmens- (oder Sachgebietsleitung) mit dem Beschäftigten, sowie den Beschäftigten untereinander dient (vgl. etwa BSG im Urteil vom 07.12.2004, Az.: B 2 U 47/03 R). - BSG, 09.12.2003 - B 2 U 52/02 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus SG Landshut, 06.07.2016 - S 15 U 80/16
Der Arbeitgeber honoriert insoweit die Leistung der Mitarbeiter mit einem geldwerten Vorteil, ohne dass dadurch die vom Unternehmen finanzierte Reise für die Beschäftigten zu einer betrieblichen Tätigkeit wird (…vgl. BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21; SozR 4-2700 § 8 Nr. 2 RdNr. 14). - BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93
Versicherungsschutz - Sportlicher Wettkampf - Motivationsreise
Auszug aus SG Landshut, 06.07.2016 - S 15 U 80/16
Der Arbeitgeber honoriert insoweit die Leistung der Mitarbeiter mit einem geldwerten Vorteil, ohne dass dadurch die vom Unternehmen finanzierte Reise für die Beschäftigten zu einer betrieblichen Tätigkeit wird (vgl. BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21;… SozR 4-2700 § 8 Nr. 2 RdNr. 14).
- OLG Hamburg, 27.04.2023 - 15 U 105/22
Weihnachtsliköre - Lauterkeitsrechtliche Ansprüche wegen der Nachahmung eines …
Er darf nach seiner Wahl stattdessen aber auch den gesamten Anspruch im Wege der Feststellungsklage einklagen (OLG Düsseldorf Urt. v. 25.1.2018 - I 15 U 80/16, GRUR-RS 2018, 55008 Rn. 34, beck-online m.w.Nw.). - LSG Bayern, 18.10.2017 - L 2 U 308/16
Unfallversicherungsschutz von Gemeinschaftsveranstaltungen
Das SG hat mit Urteil vom 06.07.2016 (Az. S 15 U 80/16) die Klage gegen den Bescheid vom "16.09.2015" in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.03.2016 abgewiesen.