Rechtsprechung
SG München, 17.12.2015 - S 56 R 1777/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Apothekers auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für eine Tätigkeit als Junior Associate Pharmacovigilance
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 107 (Kurzinformation)
Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Apothekenrecht | Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung | Junior Associate Pharmacovigilance: Berufsbild des Apothekers
Verfahrensgang
- SG München, 17.12.2015 - S 56 R 1777/15
- LSG Bayern - L 1 R 113/16 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R
Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - beschränkte …
Auszug aus SG München, 17.12.2015 - S 56 R 1777/15
Diese Auffassung widerspricht den Grundsätzen, die das BSG in seinem Urteil vom 31.10.2012, B 12 R 3/11, R niedergelegt hat.Das BSG hat dort ausgeführt, dass die Frage, ob wegen der Beschäftigung Pflichtmitgliedschaft in einer Versorgungseinrichtung und einer berufsständigen Kammer besteht, anhand der einschlägigen versorgungs- und kammerrechtlichen Normen zu prüfen und zu beantworten ist (BSG, Urteil vom 31.10.2012, B 12 R 3/11 R, Rn. 34, zitiert nach Juris).
- LSG Hessen, 17.11.2011 - L 8 KR 77/11
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht - Apotheker - Mitgliedschaft im …
Auszug aus SG München, 17.12.2015 - S 56 R 1777/15
Zur Begründung wurde auf die interdisziplinäre Definition des Berufsbildes durch die Bundesapothekerkammer, das in § 1 der Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker niedergelegte Berufsbild und die Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 17.11.2011 L 8 KR 77/11 B ER verwiesen.Pharmakovigilanz umfasst die Analyse und Abwehr von Arzneimittelrisiken, die Aktivitäten, die zur Entdeckung, Beurteilung sowie zum Verständnis und zur Vorbeugung von unerwünschten Nebenwirkungen oder anderen Problemen in Verbindung mit Arzneimitteln dienen, das Risikomanagement, die Vorbeugung von Therapiefehlern, die Vermittlung von Arzneimittelinformationen sowie die Förderung der rationalen Therapie mit Arzneimitteln (Hessisches LSG, Beschluss vom17.11.2011, L 8 KR 77/11 B ER, Rn. 17, zitiert nach Juris; siehe auch die Definition der WHO, wiedergegeben auf der Seite https://de.wikipedia.org/wiki/PharmakovigilanzDefinition der WHO).
- SG München, 05.02.2015 - S 15 R 928/14
Apotheker, Versicherungspflicht, Approbation
Auszug aus SG München, 17.12.2015 - S 56 R 1777/15
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass bei Zugrundelegung dieses Maßstabs nur noch Tätigkeiten in öffentlichen und Krankenhaus-Apotheken, für die die Berufsausübung nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ApoG und § 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1 Nr. 3 ApoG die Approbation voraussetzt, von der Versicherungspflicht befreit werden könnten (SG A-Stadt, Urteil vom 05.02.2015, S 15 R 928/14, Rn. 25 Zitiert nach Juris).Dies lässt sich jedoch mit den berufsständischen Vorschriften des § 2 Abs. 3 BApO und des § 1 Abs. 1 der Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Bayerischen Landesapothekerkammer nicht in Einklang bringen (SG A-Stadt, Urteil vom 05.02.2015, S 15 R 928/14, Rn.25 Zitiert nach Juris).
- BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R
Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener …
Auszug aus SG München, 17.12.2015 - S 56 R 1777/15
Dieser Ansatz steht wiederum in Einklang mit den vom BSG in seinem Urteil vom 03.04.2014, B 5 RE 13/14 R, dargestellten Grundsätzen zur Befreiung von Syndikusanwälten von der Rentenversicherungspflicht.
- SG München, 03.11.2016 - S 30 R 1673/15
Streit um Befreiung von Versicherungspflicht
Während des laufenden Rechtsstreits gab das Sozialgericht München auch in dem Urteil S 56 R 1777/15 vom 17.12.2015 dem Befreiungsbegehren einer Apothekerin für eine Tätigkeit in der Pharmakovigilanz statt. - SG München, 03.11.2016 - S 30 R 2159/15
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wegen Mitgliedschaft in der …
Während des laufenden Rechtsstreits gab das Sozialgericht München auch in dem Urteil S 56 R 1777/15 vom 17.12.2015 dem Befreiungsbegehren einer Apothekerin für eine Tätigkeit in der Pharmakovigilanz statt.