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   SG München, 25.02.2014 - S 1 U 5014/13   

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https://dejure.org/2014,9869
SG München, 25.02.2014 - S 1 U 5014/13 (https://dejure.org/2014,9869)
SG München, Entscheidung vom 25.02.2014 - S 1 U 5014/13 (https://dejure.org/2014,9869)
SG München, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - S 1 U 5014/13 (https://dejure.org/2014,9869)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme für ein Notstromaggregat i.R.d. Wohnungshilfe für einen Pflegebedürftigen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus SG München, 25.02.2014 - S 1 U 5014/13
    Jedenfalls in den Fällen, in denen von der Verwaltung aufgestellte Richtlinien nicht auf einer vom Gesetz- oder Verordnungsgeber zugewiesenen inhaltlichen Regelungskompetenz beruhen, handelt es sich bei Richtlinien um Verwaltungsvorschriften, die innerhalb der betroffenen Verwaltungsbehörden gelten (Verwaltungsbinnenrecht) und die im Range des Parlamentsgesetzes garantierten subjektiv-öffentlichen Rechte der Versicherten weder einschränken noch über deren gesetzliche Grenzen erweitern können (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 4; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. November 1998, Az.: L 2 U 232/98; Udsching, Festschrift für Krasney Seite 678, 683 mwN).
  • LSG Bayern, 25.11.1998 - L 2 U 232/98

    Unfallversicherung - Betriebskosten - Hilfsmittel - kein Ermessen des

    Auszug aus SG München, 25.02.2014 - S 1 U 5014/13
    Jedenfalls in den Fällen, in denen von der Verwaltung aufgestellte Richtlinien nicht auf einer vom Gesetz- oder Verordnungsgeber zugewiesenen inhaltlichen Regelungskompetenz beruhen, handelt es sich bei Richtlinien um Verwaltungsvorschriften, die innerhalb der betroffenen Verwaltungsbehörden gelten (Verwaltungsbinnenrecht) und die im Range des Parlamentsgesetzes garantierten subjektiv-öffentlichen Rechte der Versicherten weder einschränken noch über deren gesetzliche Grenzen erweitern können (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 4; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. November 1998, Az.: L 2 U 232/98; Udsching, Festschrift für Krasney Seite 678, 683 mwN).
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