Rechtsprechung
SG München, 29.03.2017 - S 38 KA 1262/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB V § 103 Abs. 4b; SGB X § 32 Abs. 1, Abs. 3; Ärzte-ZV § 1 Abs. 3 Nr. 3, § 19 Abs. 3
Anstellungsgenehmigung und tatsächlich gelebte vertragsärztliche Tätigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Anstellungsgenehmigung und tatsächlich gelebte vertragsärztliche Tätigkeit
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 29 (Kurzinformation)
Vertragsarztrecht | Zulassungsrecht | Nachbesetzung einer Angestelltenstelle | Nichtaufnahme der Angestelltentätigkeit
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 21/15 R
Nachbesetzung einer Viertel-Arztstelle: Sitzeinbringung in MVZ wird schwieriger
Auszug aus SG München, 29.03.2017 - S 38 KA 1262/15
Die Frage sei zumindest bis zum Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 04.05.2016, Az. B 6 KA 21/15 R) nicht eindeutig rechtlich geklärt gewesen.Aus diesem Grund ist das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung (BSG, Urteil vom 04.05.2016, Az. B 6 KA 21/15 R BSG) unter Hinweis auf den Rechtsgedanken in § 103 Abs. 3a S. 5 SGB V i.V.m. S. 3 und Abs. 4 Satz 5 Nr. 6 SGB V i.d.F. des GKV-VSG zu dem Ergebnis gekommen, die Tätigkeit des angestellten Arztes müsse gewollt und gelebt sein, wovon nach Ablauf einer dreijährigen Tätigkeit als angestellter Arzt auszugehen sei.
- SG München, 29.03.2017 - S 38 KA 1263/15
Keine Nachbesetzung einer ärztlichen Angestelltenstelle nach Erlöschen der ersten …
Gegen diese Entscheidung des Berufungsausschusses wurde ebenfalls Klage zum Sozialgericht München unter dem Aktenzeichen S 38 KA 1262/15 eingelegt.Beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung war die Beklagtenakte sowie die Klageakte im Verfahren S 38 KA 1262/15 samt der hierzu gehörenden Beklagtenakte.
Nachdem das Sozialgericht in seinem Urteil vom 29.03.2017, betreffend das Verfahren unter dem Aktenzeichen S 38 KA 1262/15, zu dem Ergebnis kam, der Beklagte habe zu Recht festgestellt, die Genehmigung zu Gunsten des Klägers ende am 20.02.2015 wegen Nichtaufnahme der Tätigkeit durch Herrn Dr. D ... und die Angestelltenstelle sei nicht mehr i.S.v. § 103 Abs. 4b S. 3 SGB V nachbesetzungsfähig, hat die Klägerin keinen Anspruch auf Nachbesetzung der Angestelltenstelle durch Frau Dr. C ... nach § 103 Abs. 4b S. 3 SGB V. Auf das Urteil des Gerichts vom 29.03.2017 unter dem Aktenzeichen S 38 KA 1262/15, insbesondere die Urteilsgründe wird Bezug genommen.