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   SG München, 29.03.2017 - S 38 KA 1262/15   

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SG München, 29.03.2017 - S 38 KA 1262/15 (https://dejure.org/2017,11131)
SG München, Entscheidung vom 29.03.2017 - S 38 KA 1262/15 (https://dejure.org/2017,11131)
SG München, Entscheidung vom 29. März 2017 - S 38 KA 1262/15 (https://dejure.org/2017,11131)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Anstellungsgenehmigung und tatsächlich gelebte vertragsärztliche Tätigkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 21/15 R

    Nachbesetzung einer Viertel-Arztstelle: Sitzeinbringung in MVZ wird schwieriger

    Auszug aus SG München, 29.03.2017 - S 38 KA 1262/15
    Die Frage sei zumindest bis zum Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 04.05.2016, Az. B 6 KA 21/15 R) nicht eindeutig rechtlich geklärt gewesen.

    Aus diesem Grund ist das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung (BSG, Urteil vom 04.05.2016, Az. B 6 KA 21/15 R BSG) unter Hinweis auf den Rechtsgedanken in § 103 Abs. 3a S. 5 SGB V i.V.m. S. 3 und Abs. 4 Satz 5 Nr. 6 SGB V i.d.F. des GKV-VSG zu dem Ergebnis gekommen, die Tätigkeit des angestellten Arztes müsse gewollt und gelebt sein, wovon nach Ablauf einer dreijährigen Tätigkeit als angestellter Arzt auszugehen sei.

  • SG München, 29.03.2017 - S 38 KA 1263/15

    Keine Nachbesetzung einer ärztlichen Angestelltenstelle nach Erlöschen der ersten

    Gegen diese Entscheidung des Berufungsausschusses wurde ebenfalls Klage zum Sozialgericht München unter dem Aktenzeichen S 38 KA 1262/15 eingelegt.

    Beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung war die Beklagtenakte sowie die Klageakte im Verfahren S 38 KA 1262/15 samt der hierzu gehörenden Beklagtenakte.

    Nachdem das Sozialgericht in seinem Urteil vom 29.03.2017, betreffend das Verfahren unter dem Aktenzeichen S 38 KA 1262/15, zu dem Ergebnis kam, der Beklagte habe zu Recht festgestellt, die Genehmigung zu Gunsten des Klägers ende am 20.02.2015 wegen Nichtaufnahme der Tätigkeit durch Herrn Dr. D ... und die Angestelltenstelle sei nicht mehr i.S.v. § 103 Abs. 4b S. 3 SGB V nachbesetzungsfähig, hat die Klägerin keinen Anspruch auf Nachbesetzung der Angestelltenstelle durch Frau Dr. C ... nach § 103 Abs. 4b S. 3 SGB V. Auf das Urteil des Gerichts vom 29.03.2017 unter dem Aktenzeichen S 38 KA 1262/15, insbesondere die Urteilsgründe wird Bezug genommen.

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