Rechtsprechung
   SG Münster, 19.01.2010 - S 6 P 201/09 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10826
SG Münster, 19.01.2010 - S 6 P 201/09 ER (https://dejure.org/2010,10826)
SG Münster, Entscheidung vom 19.01.2010 - S 6 P 201/09 ER (https://dejure.org/2010,10826)
SG Münster, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - S 6 P 201/09 ER (https://dejure.org/2010,10826)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,10826) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • SG Münster, 18.01.2010 - S 6 P 202/09

    Transparenzbericht darf nicht ins Netz!

    Auszug aus SG Münster, 19.01.2010 - S 6 P 201/09
    Dieses Verfahren wird unter dem Aktenzeichen S 6 P 202/09 ER geführt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten einschließlich der Streitakten S 6 P 202/09 ER und S 6 P 193/09 sowie auf die Verwaltungsakten der Antragsgegner Bezug genommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 12 A 241/10

    Einstellungsverfügung gegenüber einem Pflegeheim kann infolge von gravierenden

    Diese Anordnung allein, die sich im Wesentlichen auf die Wiedergabe des Gesetzestextes beschränkt, begegnet sicherlich Bedenken hinsichtlich der inhaltlichen Bestimmtheit, jedoch greifen der lediglich an den Tenor der Ordnungsverfügung anknüpfende Einwand des Klägers und die insoweit erfolgte Bezugnahme auf die Beschlüsse des SG Münster vom 19.Januar 2010 - S 6 P 201/09 ER - und des SG Hildesheim vom 29. Juli 2009 - S 51 P 41/09 ER - zu kurz.
  • SG Münster, 18.01.2010 - S 6 P 202/09

    Transparenzbericht darf nicht ins Netz!

    Hiergegen richtet sich die am 25. November 2009 beim Sozialgericht Münster erhobene Klage (Az.: S 6 P 193/09) und der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz vom 02. Dezember 2009 (Az.: S 6 P 201/09 ER), mit dem die Antragstellerin die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Anfechtungsklage begehrt.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, die Verwaltungsakten sowie auf die Streitakten der Verfahren S 6 P 193/09 und S 6 P 201/09 ER verwiesen.

  • SG Münster, 24.06.2011 - S 6 P 14/11

    Pflegeversicherung

    Mit ihrer Rechtsprechung (vgl. etwa Beschluss vom 18. Januar 2010, Az.: S 6 P 201/09 ER; Beschluss vom 26. Mai 2010, Az.: S 6 P 35/10 ER; Urteil vom 20. August 2010, Az.: S 6 P 111/10; Beschluss vom 10. Dezember 2010, Az.: S 6 P 138/10 ER) weicht die Kammer von der Rechtsprechung des Landessozialgerichts NRW ab.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht