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   SG Magdeburg, 18.12.2019 - S 1 KA 10/15   

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SG Magdeburg, 18.12.2019 - S 1 KA 10/15 (https://dejure.org/2019,53906)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 18.12.2019 - S 1 KA 10/15 (https://dejure.org/2019,53906)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2019 - S 1 KA 10/15 (https://dejure.org/2019,53906)
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  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Erteilung der

    Auszug aus SG Magdeburg, 18.12.2019 - S 1 KA 10/15
    Das in dem Zusammenhang vom Beklagten bemühte Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 4.5.2016 (B 6 KA 24/15 R) stütze dessen Ansicht gerade nicht.

    Für den am 20.3.2014 gestellten Antrag der Klägerin ist maßgeblich, dass der Landesausschuss in Sachsen-Anhalt in der 3. Versorgungsstandmitteilung vom 18.3.2014 auf den durch die Beigeladenen zu 1. bis 7. aufgestellten Bedarfsplan vom 25.6.2013 mit Beschluss vom 21.1.2014, festgestellt und im offiziellen Mitteilungsblatt der beigeladenen Kassenärztlichen Vereinigung (PRO 2/2014, S. 66) bekanntgegeben hatte, dass für die Arztgruppe der Pathologen im Planungsbereich des Landes Sachsen-Anhalt eine Überversorgung vorliegt und deshalb Zulassungsbeschränkungen für diese Arztgruppe angeordnet worden sind (vgl. zum Zeitpunkt, Urteil des BSG vom 4.5.2016, B 6 KA 24/15 R, Rn 21, zitiert nach juris).

    Nach ständiger Rechtsprechung beschränkt sich die gerichtliche Kontrolle der Richtlinien des GBA, also auch bezüglich der Einbeziehung der Pathologen, regelmäßig darauf, ob die äußersten Grenzen der Rechtsetzungsbefugnis durch den Normgeber eingehalten wurden (Urteil vom 4.5.2016, a. a. O., Rn 26, m. w. N.).

    Das BSG hat in seinen Urteilen vom 9.2.2011 (B 6 KA 1/10 R, Rn 17, zitiert nach juris) und vom 4.5.2016 (a. a. O.) seine ständige Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, bekräftigt, dass die Vorschriften der §§ 101, 103 und 104 SGB V über die Bedarfsplanung und die Anordnung von Zulassungsbeschränkungen in überversorgten Gebieten mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

    Wie das BSG (Urteil vom 4.5.2016, a. a. O. Rn 31) hält die Kammer diese Erwägungen für nachvollziehbar.

    Zulassungsbeschränkungen sind danach im Vertragsarztrecht zulässig, um die unwirtschaftliche Ausweitung der Leistungen zur Vermeidung von drohenden Einkommenseinbußen aufgrund geringer Patientenzahlen zu verhindern (BVerfG a. a. O.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 20.3.2001 - 1 BvR 491/96; sowie BSG, Urteil vom 4.5.2016, a. a. O., Rn 31, zitiert nach juris).

    Das BSG hat die Daten aufgegriffen und in ihnen eine hinreichende Rechtfertigung für im Beschluss ergriffenen Maßnahmen angesehen (BSG, Urteil vom 4.5.2016, a. a. O., Rn 30).

    Dieser Aspekt berührt allenfalls die Festlegung des Planungsbereiches unter Berücksichtigung des zumutbaren Zugangs der Patienten zur fachärztlichen Versorgung (BSG, Urteil vom 4.5.2016, a. a. O., Rn 42 ff.), der aber bei der Inanspruchnahme pathologischer Leistungen durch die beauftragenden Ärzte keine Rolle spielt.

    § 101 Abs. 2 Nr. 2 SGB V enthält kein gesetzliches Verbot, Arztgruppen unterhalb einer bundesweiten Anzahl von 1000 einzubeziehen (BSG, Urteil vom 4.5.2016, a. a. O., Rn 27 f.).

    Konkrete Vorgaben für die Bestimmung der Verhältniszahlen enthält das Gesetz im Übrigen nicht, so dass es nach Ansicht des BSG, der sich die Kammer anschließt, Teil der dem GBA übertragenen Aufgabe ist, die für die Umsetzung erforderlichen Festlegungen zu treffen (BSG, Urteil vom 4.5.2016, a. a. O., Rn 33).

    Wie bereits ausgeführt, hat das BSG mit Urteil vom 4.5.2016 (a. a. O., Rn 32 f.) schon für die ebenfalls neu beplanten Strahlentherapeuten entschieden, dass die Auswahl des Stichtages sich im Rahmen des dem GBA eingeräumten Gestaltungsspielraums verhält.

    Für die Kammer überzeugend hat das BSG darauf hingewiesen, dass das Statistische Bundesamt bis zum Zeitpunkt der Entscheidung des GBA lediglich die Daten des Jahres 2010 veröffentlicht hatte, so dass der GBA nachvollziehbar auf diese Zahlen zurückgegriffen hat (BSG, Urteil 4.5.2016, a. a. O., Rn 36).

    Diese Nichtanwendungsentscheidung hat das BSG bereits im Zusammenhang mit der Bedarfsplanung der Strahlentherapeuten beanstandet (Urteil vom 4.5.2016, a. a. O., Rn 46).

    Für die Rechtmäßigkeit seiner Entscheidung waren die Beanstandungen der Berechnungsfaktoren letztlich unerheblich (vgl. BSG, Urteil vom 4.5.2016, a. a. O., Rn 32 a. E. und 47).

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 1/10 R

    Vertragärztliche Versorgung - Zulassungsbeschränkung - Geltung der Änderung des

    Auszug aus SG Magdeburg, 18.12.2019 - S 1 KA 10/15
    Auf Veränderungen, die zeitlich nach der Antragstellung der Klägerin in den Arztzahlen eingetreten sind, kommt es deshalb nicht an, weil angeordnete Zulassungsbeschränkungen solange in Kraft bleiben, bis sie vom Landesausschuss aufgehoben werden (vgl. § 103 Abs. 3 SGB V, § 16b Abs. 3 Satz 2 Ärzte-ZV; BSG Urteil vom 9.2.2011 - B 6 KA 1/10 R, Rn 36, zitiert nach juris).

    Das BSG hat in seinen Urteilen vom 9.2.2011 (B 6 KA 1/10 R, Rn 17, zitiert nach juris) und vom 4.5.2016 (a. a. O.) seine ständige Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, bekräftigt, dass die Vorschriften der §§ 101, 103 und 104 SGB V über die Bedarfsplanung und die Anordnung von Zulassungsbeschränkungen in überversorgten Gebieten mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

    Auszug aus SG Magdeburg, 18.12.2019 - S 1 KA 10/15
    Zulassungsbeschränkungen sind danach im Vertragsarztrecht zulässig, um die unwirtschaftliche Ausweitung der Leistungen zur Vermeidung von drohenden Einkommenseinbußen aufgrund geringer Patientenzahlen zu verhindern (BVerfG a. a. O.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 20.3.2001 - 1 BvR 491/96; sowie BSG, Urteil vom 4.5.2016, a. a. O., Rn 31, zitiert nach juris).
  • BSG, 24.01.2018 - B 6 KA 23/16 R

    Zuweisung eines höheren Regelleistungsvolumens an ein Medizinisches

    Auszug aus SG Magdeburg, 18.12.2019 - S 1 KA 10/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG müssen unterdurchschnittlich abrechnende Praxen die Möglichkeit haben, zumindest den durchschnittlichen Umsatz der Arztgruppe zu erreichen (zuletzt BSG, Urteil vom 24.1.2018 - B 6 KA 23/16 R, Rn 19, m. w. N., zitiert nach juris).
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wegfall der Überversorgung - teilweise Aufhebung

    Auszug aus SG Magdeburg, 18.12.2019 - S 1 KA 10/15
    Denn die Zulassung nach Entsperrung eines Planungsbereiches durch Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen unterliegt gemäß § 26 Bedarfsplanungsrichtlinie einem besonderen Verfahren (Fristen, Auswahlkriterien, Wartelisteneintrag etc.), das eine unzulässige Zulassung nach dem "Windhundprinzip" verhindert (vgl. dazu BSG, Urteil vom 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 27.04.2001 - 1 BvR 1282/99

    Regelungen vertragsärztlicher Zulassungsbeschränkungen bei Überversorgung mit GG

    Auszug aus SG Magdeburg, 18.12.2019 - S 1 KA 10/15
    Der Vertragsarzt bestimmt den Umfang der Leistungen, ist aber zugleich damit "Sachwalter der Kassenfinanzen" (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 27.4.2001 - 1 BvR 1282/99, Rn 7 ff., m. w. N).
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