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   SG Mainz, 06.06.2017 - S 12 KR 562/16   

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https://dejure.org/2017,22304
SG Mainz, 06.06.2017 - S 12 KR 562/16 (https://dejure.org/2017,22304)
SG Mainz, Entscheidung vom 06.06.2017 - S 12 KR 562/16 (https://dejure.org/2017,22304)
SG Mainz, Entscheidung vom 06. Juni 2017 - S 12 KR 562/16 (https://dejure.org/2017,22304)
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  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R

    Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) -

    Auszug aus SG Mainz, 06.06.2017 - S 12 KR 562/16
    Sie verweist auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes vom 08.03.2016 (B 1 KR 25/15 R) und legt diese dahingehend aus, dass die Fiktion nur für Leistungsanträge eintreten könne, in denen der Versicherte etwa aufgrund des Bestehens einer Abrechnungsziffer im EBM davon ausgehen durfte, dass er die Leistung als GKV Leistung erhalte.

    Erfasst ist auch der Naturalleistungsanspruch; die Fiktion führt nicht lediglich zu einem Kostenerstattungsanspruch (BSG, Urteil vom 08.03.2016, Az.: B 1 KR 25/15).

    Andererseits soll sie ihn nicht zu Rechtsmissbrauch einladen, indem sie Leistungsgrenzen des GKV-Leistungskatalogs überwindet, die jedem Versicherten klar sein müssen (BSG, Urteil vom 08.03.2016, Az.: B 1 KR 25/15).

    So weist auch das Landessozialgericht Mainz in einer Entscheidung vom 02.03.2017 (Az: L 5 KR 277/16) ausdrücklich darauf hin, dass eine Leistung nicht schon dann offensichtlich außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung im Sinne des Urteils des Bundessozialgerichts vom 8.3.2016 - B 1 KR 25/15 R = SozR 4-2500 § 13 Nr. 33 liegt, wenn es sich um eine neue Behandlungsmethode handelt, für die der Gemeinsame Bundesausschuss keine Empfehlung nach § 135 SGB V abgegeben hat.

  • SG Koblenz, 23.03.2015 - S 13 KR 977/14

    Fiktion der Genehmigung eines Leistungsantrags bei nicht rechtzeitiger

    Auszug aus SG Mainz, 06.06.2017 - S 12 KR 562/16
    Weitere Voraussetzungen, insbesondere ob die begehrte Leistung medizinisch zwingend notwendig oder wirtschaftlich sinnvoll ist, enthält die Norm nicht (vgl. zutreffend: SG Koblenz, Urteil vom 23. März 2015 - Az.: 13 KR 977/14 - juris Rn. 25, juris).
  • SG Speyer, 09.07.2015 - S 17 KR 327/14

    Fiktion der Genehmigung einer beantragten Leistung durch die Krankenkasse bei

    Auszug aus SG Mainz, 06.06.2017 - S 12 KR 562/16
    Im Falle der Rechtswidrigkeit der Leistungsbewilligung ist der Verwaltungsakt zu vollziehen solange er nicht von der Beklagten aufgehoben wird (ebenso: SG Speyer, Urteil vom 9. Juli 2015 - S 17 KR 327/14 - juris Rn. 36).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.03.2017 - L 5 KR 277/16

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Genehmigungsfiktion - Antrag auf

    Auszug aus SG Mainz, 06.06.2017 - S 12 KR 562/16
    So weist auch das Landessozialgericht Mainz in einer Entscheidung vom 02.03.2017 (Az: L 5 KR 277/16) ausdrücklich darauf hin, dass eine Leistung nicht schon dann offensichtlich außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung im Sinne des Urteils des Bundessozialgerichts vom 8.3.2016 - B 1 KR 25/15 R = SozR 4-2500 § 13 Nr. 33 liegt, wenn es sich um eine neue Behandlungsmethode handelt, für die der Gemeinsame Bundesausschuss keine Empfehlung nach § 135 SGB V abgegeben hat.
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