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SG Mannheim, 20.09.2005 - S 9 KR 766/04 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Versicherungsnehmers einer gesetzlichen Krankenversicherung auf Erstattung zuviel gezahlter Zuzahlungen; Sozialrechtliche Ausgestaltung des Ausgleichs sich aus der Pflicht zur Zuzahlung bei Leistungen im System der gesetzlichen Krankenversicherung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SGB V § 62 Abs. 2 S. 5
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, Ermittlung der Belastungsgrenze bei Einkünften unter der Sozialhilfegrenze
Verfahrensgang
- SG Mannheim, 20.09.2005 - S 9 KR 766/04
- LSG Baden-Württemberg, 14.03.2006 - L 11 KR 4861/05
- BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 1/07 R
Wird zitiert von ...
- SG Leipzig, 04.07.2006 - S 8 KR 236/05
Belastungsgrenze in der Krankenversicherung, Befreiung von der Zuzahlung bei …
Denn wenn § 62 Abs. 2 Satz 5 SGB V auch für Sozialhilfebezieher eine "Mindestbelastungsgrenze" vorschreibt, ist daraus nicht etwa zu folgern, dass für diejenigen, deren Einnahmen noch darunter liegen, eine Belastung im Grunde fast gänzlich entfallen soll (wie hier ebenso: SG Mannheim, Urteil vom 20.09.2005, Az: S 9 KR 766/04).