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   SG Mannheim, 25.10.2016 - S 9 AY 555/16   

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https://dejure.org/2016,39851
SG Mannheim, 25.10.2016 - S 9 AY 555/16 (https://dejure.org/2016,39851)
SG Mannheim, Entscheidung vom 25.10.2016 - S 9 AY 555/16 (https://dejure.org/2016,39851)
SG Mannheim, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - S 9 AY 555/16 (https://dejure.org/2016,39851)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Asylbewerbers auf die weitere Gewährung ungeminderter Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 1 Nr 4 AsylbLG, § 1a Abs 3 AsylbLG, § 60a AufenthG, § 1 Abs 1 Nr 5 AsylbLG, § 1 Abs 3 AsylbLG
    Voraussetzungen einer Leistungsabsenkung bei einem vollziehbar ausreisepflichtigen Asylbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus SG Mannheim, 25.10.2016 - S 9 AY 555/16
    Dies sei auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Entscheidung vom 18.7.2012 (1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11) möglich, denn die Leistungskürzung ergehe nicht aus "migrationspolitischen Erwägungen" sondern sanktioniere ein Verhalten, das zu missbilligen sei.

    Somit ist eine verfassungskonforme Rechtsanwendung geboten, die den nach wie vor gültigen Ausführungen des BVerfG in seinem Urteil vom 18.07.2012 (1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11) Rechnung trägt:.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2022 - L 8 AY 48/18

    Analogleistungen; Anspruchseinschränkung; Asylbewerberleistungen; Beugecharakter;

    Eine Anspruchseinschränkung wegen des Nichtvollzugs aufenthaltsbeendender Maßnahmen aufgrund selbst zu vertretender Gründe (§ 1a Nr. 2 AsylbLG a.F. bzw. § 1 Abs. 3 AsylbLG n.F.) setzt wegen ihres Beugecharakters eine Deckungsgleichheit (Kongruenz) von rechtsmissbräuchlichem Verhalten und Leistungszeitraum voraus; eine Anspruchseinschränkung kommt damit nur so lange in Betracht, wie das vorwerfbare Verhalten andauert (Oppermann in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, § 1a AsylbLG Rn. 88; SG Mannheim, Urteil vom 25.10.2016 - S 9 AY 555/16 - juris Rn. 45).
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