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SG Marburg, 29.07.2021 - S 9 SO 40/21 ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Marburg, 29.07.2021 - S 9 SO 40/21 ER
- LSG Hessen, 08.11.2021 - L 6 SF 4/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 7/19 R
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
Auszug aus SG Marburg, 29.07.2021 - S 9 SO 40/21
Kontoauszüge können jedenfalls nur dann geschwärzt eingereicht werden, sofern dies nicht leistungserhebliche Zahlungsausgänge betrifft (dazu ausführlich Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Mai 2020, B 14 AS 7/19 R, juris, Rn. 22 ff.). - BVerwG, 25.03.2009 - 8 C 1.09
Rechtsverhältnis; feststellungsfähig; streitig; konkret; Annahmeverbot; …
Auszug aus SG Marburg, 29.07.2021 - S 9 SO 40/21
Ein Antrag ist danach nur zulässig, wenn zwischen den Beteiligten die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen konkreten, bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (so BVerwG, 25.03.2009 - 8 C 1/09).
- LSG Hessen, 08.11.2021 - L 6 SF 4/21
Sozialgerichtliches Verfahren - Datenschutzrecht
"den Beschluss S 9 SO 40/21 ER des SG Marburg vom 29. Juli 2021 aufzuheben den Rechtsmittelgegner zu verpflichten, seine Forderungen bezüglich der Firma zu überdenken und sich zukünftig an die DSGVO zu halten weil ich es ja auch muss".Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Marburg - S 9 SO 40/21 ER - ist zulässig, aber unbegründet.