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   SG Nürnberg, 30.07.2015 - S 9 R 246/13   

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https://dejure.org/2015,70475
SG Nürnberg, 30.07.2015 - S 9 R 246/13 (https://dejure.org/2015,70475)
SG Nürnberg, Entscheidung vom 30.07.2015 - S 9 R 246/13 (https://dejure.org/2015,70475)
SG Nürnberg, Entscheidung vom 30. Juli 2015 - S 9 R 246/13 (https://dejure.org/2015,70475)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers bei rechtzeitiger Zahlung einer beginnenden Rentenleistung

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 11/96

    Erstattungsansprüche nach § 103 SGB X und § 104 SGB X , Anwendung bei der

    Auszug aus SG Nürnberg, 30.07.2015 - S 9 R 246/13
    Im Übrigen verweist die Klägerin auf das Urteil des BSG vom 28.08.1997 Az: 14/10 RKg 11/96.

    In seinem Urteil vom 28.08.1997 Az: 14/10 RKg 11/96 stellt das BSG jedoch klar, dass nicht zu differenzieren ist, ob der vorrangig verpflichtete Leistungsträger eine Nachzahlung oder eine laufende Leistung zu erbringen hat.

  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91

    Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das

    Auszug aus SG Nürnberg, 30.07.2015 - S 9 R 246/13
    Sie meint, § 104 SGB X gelte nur für Nachzahlungen und nicht für laufende Zahlungen, hierzu verweist sie auf das Urteil des BSG vom 19.03.1992 Az: 7 Rar 26/91.

    Zwar hat das BSG in seiner Entscheidung vom 19.03.1992 Az: 7 Rar 26/91 festgestellt, dass Erstattungsansprüche ausscheiden, wenn die Beklagte eine laufende Zahlung getätigt hat.

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 42/93

    Erstattungsanspruch nach § 104 SGB 10 - Fahrkostenzuschuß -

    Auszug aus SG Nürnberg, 30.07.2015 - S 9 R 246/13
    Außerdem führt sie das Urteil des BSG vom 25.01.1994 Az: 7 Rar 42/93 auf, wonach sie rechtzeitig geleistet habe, da sie erst zum Ende des Monats leisten müsse und auch geleistet habe.

    Denn Sinn und Zweck des Erstattungsrechts ist die Vermeidung von Doppelleistungen für gleiche Bezugszeiträume (vgl. auch BSG Urteil vom 25.01.1994 Az: 7 Rar 42/93) und die nachträgliche Entlastung des rechtmäßig vorleistenden Trägers durch den vorrangig zuständigen Träger durch vereinfachte administrative Rückabwicklung (vgl. Beck OK SozR/Weber SGB X § 104 Rn. 2-6).

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