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   SG Nordhausen, 03.11.2017 - S 17 SF 1150/16 E   

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https://dejure.org/2017,73243
SG Nordhausen, 03.11.2017 - S 17 SF 1150/16 E (https://dejure.org/2017,73243)
SG Nordhausen, Entscheidung vom 03.11.2017 - S 17 SF 1150/16 E (https://dejure.org/2017,73243)
SG Nordhausen, Entscheidung vom 03. November 2017 - S 17 SF 1150/16 E (https://dejure.org/2017,73243)
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  • OLG Koblenz, 17.07.2014 - 7 WF 355/14

    Verfahrenskostenhilfe: Umfang der Bewilligung; Einwand der unnötigen

    Auszug aus SG Nordhausen, 03.11.2017 - S 17 SF 1150/16
    Daher schließt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für beide Verfahren den Einwand der unnötigen Kostenverursachung und dessen Berücksichtigung im Festsetzungsverfahren nach § 55 RVG nicht aus (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 7 WF 355/14, zitiert nach juris).

    Daraus folgt, dass diese nicht schlechter stehen darf als der Auftraggeber selbst (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 7 WF 355/14, zitiert nach juris).

  • BGH, 11.12.2003 - IX ZR 109/00

    Anwaltsgebühren bei Wahrnehmung mehrerer Verfahren; Höhe des Vorschusses für

    Auszug aus SG Nordhausen, 03.11.2017 - S 17 SF 1150/16
    Der Rechtsanwalt ist gehalten, seinem Auftraggeber sowohl eine getrennte als auch eine zusammengefasste Verfahrensführung unter Erörterung des Für und Wider im Einzelnen darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - IX ZR 109/00, zitiert nach juris).
  • LSG Thüringen, 18.10.2018 - L 1 SF 1302/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - mehrere

    Auszug aus SG Nordhausen, 03.11.2017 - S 17 SF 1150/16
    Der Senat (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2018 - L 1 SF 1302/17 B, juris) folgt insoweit nicht der teilweise in Rechtsprechung und Literatur (vgl. Landesarbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 26. Mai 2016 - 6 Ca 11/16, zitiert nach juris; Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 2 Ca 118/15, zitiert nach juris; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 23. Auflage 2017, § 15 Rn. 23) vertretenen Auffassung, wonach im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 55 RVG aufgrund der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) kein Raum mehr für eine eigenständige Überprüfung in dem Sinne ist, ob die Rechtsverfolgung kostengünstiger in einem statt in mehreren Verfahren hätte erfolgen müssen.
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