Rechtsprechung
SG Nordhausen, 27.07.2017 - S 20 R 1861/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Justiz Thüringen
§ 43 Abs 1 S 2 SGB 6, § 43 Abs 2 S 2 SGB 6, § 66 SGB 1, § 8 SGB 9
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei psychischen Erkrankungen - mögliche Besserung durch ambulante oder stationäre Psychotherapie - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 88/89
Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente - Definition der Erwerbsunfähigkeit - …
Auszug aus SG Nordhausen, 27.07.2017 - S 20 R 1861/13
(vgl. z. B. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. Januar 2015 - L 19 R 394/10 -, juris RdNr. 74: "Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts werden psychische Erkrankungen erst dann rentenrechtlich relevant, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant und stationär) davon auszugehen ist, dass ein Versicherter die psychischen Einschränkungen dauerhaft nicht überwinden kann - weder aus eigener Kraft, noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe (BSG Urteil vom 12.09.1990 5 RJ 88/89; BSG Urteil vom 29.02.2006 - B 13 RJ 31/05 R - jeweils zitiert nach juris; BayLSG Urteil vom 21.03.2012 - L 19 R 35/08, Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Mai 2016 - L 5 R 4194/13 -, juris).In der älteren Entscheidung BSG, Urteil vom 12. September 1990 - 5 RJ 88/89 -, juris hat das BSG ausgeführt: Das BSG hat sich mit der Frage, inwieweit seelische Erkrankungen zu Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit führen können, mehrfach beschäftigt (BSG SozR Nrn. 38, 39, 76 zu § 1246 RVO).
(BSG, Urteil vom 12. September 1990 - 5 RJ 88/89 -, Rn. 17, juris) wurde die Sache zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen.
(BSG, Urteil vom 12. September 1990 - 5 RJ 88/89 -, Rn. 4, juris).
Nebenbei bemerkt hat auch das BSG im Urteil vom 12. September 1990 - 5 RJ 88/89 - doppeldeutig - von einer Versagung gesprochen.
- BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R
Erwerbsminderungsrente - Zeit- bzw Dauerrente - Unwahrscheinlichkeit der Behebung …
Auszug aus SG Nordhausen, 27.07.2017 - S 20 R 1861/13
(vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 29. März 2006 - B 13 RJ 31/05 R -, BSGE 96, 147-153, SozR 4-2600 § 102 Nr. 2 Leitsatz: Die Behebung einer rentenberechtigenden Leistungsminderung ist nicht unwahrscheinlich mit der Folge, dass ausnahmsweise Rente wegen Erwerbsminderung als Dauerrente zu gewähren wäre, solange die therapeutischen Behandlungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft sind. Hierzu zählen alle anerkannten Behandlungsmethoden, auch geläufige Operationen, die zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit führen können, soweit nicht aus dem Gesundheitszustand des Versicherten abzuleitende spezifische Kontraindikationen entgegenstehen.).(vgl. z. B. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. Januar 2015 - L 19 R 394/10 -, juris RdNr. 74: "Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts werden psychische Erkrankungen erst dann rentenrechtlich relevant, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant und stationär) davon auszugehen ist, dass ein Versicherter die psychischen Einschränkungen dauerhaft nicht überwinden kann - weder aus eigener Kraft, noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe (BSG Urteil vom 12.09.1990 5 RJ 88/89; BSG Urteil vom 29.02.2006 - B 13 RJ 31/05 R - jeweils zitiert nach juris; BayLSG Urteil vom 21.03.2012 - L 19 R 35/08, Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Mai 2016 - L 5 R 4194/13 -, juris).
In der Entscheidung vom 29. März 2006 - B 13 RJ 31/05 R ging es um die Frage, ob bei bestehender Behandlungsmöglichkeit eine Rente auf Dauer oder befristet zu gewähren ist.
Gerade aus der Entscheidung des BSG 29. März 2006 - B 13 RJ 31/05 R folgt aber, dass, sofern nicht innerhalb von 6 Monaten eine Besserung zu erwarten ist, eine befristete Rentengewährung in Betracht kommt.
- LSG Baden-Württemberg, 25.05.2016 - L 5 R 4194/13
Zustellung mit Empfangsbekenntnis - falsch angegebener Zustellungszeitpunkt - …
Auszug aus SG Nordhausen, 27.07.2017 - S 20 R 1861/13
(vgl. z. B. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. Januar 2015 - L 19 R 394/10 -, juris RdNr. 74: "Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts werden psychische Erkrankungen erst dann rentenrechtlich relevant, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant und stationär) davon auszugehen ist, dass ein Versicherter die psychischen Einschränkungen dauerhaft nicht überwinden kann - weder aus eigener Kraft, noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe (BSG Urteil vom 12.09.1990 5 RJ 88/89; BSG Urteil vom 29.02.2006 - B 13 RJ 31/05 R - jeweils zitiert nach juris; BayLSG Urteil vom 21.03.2012 - L 19 R 35/08, Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Mai 2016 - L 5 R 4194/13 -, juris). - LSG Bayern, 21.01.2015 - L 19 R 394/10
Voraussetzungen einer Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung
Auszug aus SG Nordhausen, 27.07.2017 - S 20 R 1861/13
(vgl. z. B. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. Januar 2015 - L 19 R 394/10 -, juris RdNr. 74: "Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts werden psychische Erkrankungen erst dann rentenrechtlich relevant, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant und stationär) davon auszugehen ist, dass ein Versicherter die psychischen Einschränkungen dauerhaft nicht überwinden kann - weder aus eigener Kraft, noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe (BSG Urteil vom 12.09.1990 5 RJ 88/89; BSG Urteil vom 29.02.2006 - B 13 RJ 31/05 R - jeweils zitiert nach juris; BayLSG Urteil vom 21.03.2012 - L 19 R 35/08, Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Mai 2016 - L 5 R 4194/13 -, juris). - LSG Bayern, 21.03.2012 - L 19 R 35/08
Solange zumutbare Behandlungsmöglichkeiten auf psychischem bzw. psychiatrischem …
Auszug aus SG Nordhausen, 27.07.2017 - S 20 R 1861/13
(vgl. z. B. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. Januar 2015 - L 19 R 394/10 -, juris RdNr. 74: "Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts werden psychische Erkrankungen erst dann rentenrechtlich relevant, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant und stationär) davon auszugehen ist, dass ein Versicherter die psychischen Einschränkungen dauerhaft nicht überwinden kann - weder aus eigener Kraft, noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe (BSG Urteil vom 12.09.1990 5 RJ 88/89; BSG Urteil vom 29.02.2006 - B 13 RJ 31/05 R - jeweils zitiert nach juris; BayLSG Urteil vom 21.03.2012 - L 19 R 35/08, Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Mai 2016 - L 5 R 4194/13 -, juris).
- SG Nordhausen, 23.08.2018 - S 20 R 471/17
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung …
Zur Frage, ob die Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei psychischen Erkrankungen ausgeschlossen ist, wenn eine Besserung des Gesundheitszustands durch ambulante oder stationäre Psychotherapie erzielt werden kann, hat sich die Kammer dahingehend positioniert, dass unabhängig von tatsächlichen oder hypothetischen Behandlungsmöglichkeiten entscheidend ist, ob die Klägerin in der Lage war, einer Arbeit unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nachzugehen, und dieser Zustand tatsächlich länger als 6 Monate bestand und somit einen Leistungsfall begründete (SG Nordhausen, Urteil vom 27. Juli 2017 - S 20 R 1861/13 -, juris). - SG Nordhausen, 10.04.2018 - S 3 R 2035/16
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung …
Hier ist nach Auffassung der Kammer nur noch auf die Fähigkeit der Möglichkeit der Überwindung dieses Zustandes allein mit innerer Willensanspannung (ohne die nicht hinreichend erfolgte ärztliche oder therapeutische Hilfe) abzustellen (so auch die 20. Kammer des Sozialgerichtes Nordhausen im Urteil vom 27. Juli 2017, Aktenzeichen.: S 20 R 1861/13, in Juris Rdnr. 63 ff. und im Ergebnis wohl auch Dr. O. K. in seinem Aufsatz "Psychische Krankheiten im Recht der Erwerbsminderungsrenten - Ende einer Sonderstellung " in NZS, S. 563 bis 569).