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SG Nordhausen, 30.11.2021 - S 13 AS 1056/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 108 S 2 SGG, § 62 SGG, § 103 S 1 SGG, § 35 Abs 1 SGB 1, § 67 Abs 2 SGB 10
Sozialgerichtliches Verfahren - Sozialdatenschutz - rechtmäßige Datenverarbeitung durch die Gerichte - Weiterleitung eines in den Rechtsstreit von einem Verfahrensbeteiligten eingeführten Schriftstücks durch das Gericht - Mitteilungspflicht - Absehen von der Mitteilung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R
Rahmenvertrag für die Erbringung vertragsärztlich verordneter …
Auszug aus SG Nordhausen, 30.11.2021 - S 13 AS 1056/20
Dies erfordert unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 54 Abs. 1 Satz 2 SGG über die erforderliche Klagebefugnis, dass der Kläger für die Klage auf Feststellung des (Nicht-)Bestehens eines Rechtsverhältnisses eine eigene Rechtsbetroffenheit behaupten und diese auch möglich sein muss, wobei eine solche Rechtsbetroffenheit rechtlich geschützte Interessen voraussetzt, die vom Schutzzweck der zugrunde liegenden Norm erfasst sein müssen (vgl. etwa BSG…, Urteil vom 2. August 2001, B 7 AL 18/00 R, SozR 3-1500 § 55 Nr. 34 Seite 64; BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009, B 1 KR 4/09 R, BSGE 105, 1 Rn. 14). - BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 28/19 R
Rückforderung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
Auszug aus SG Nordhausen, 30.11.2021 - S 13 AS 1056/20
Die Subsidiarität von Feststellungsklagen, die - trotz des insoweit von § 43 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung abweichenden Wortlauts - auch im sozialgerichtlichen Verfahren zu beachten ist (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 14. Mai 2020, B 14 AS 28/19 R, SozR 4-4200 § 44b Nr. 6 Randnummer 15), steht deren Zulässigkeit hier nicht entgegen. - BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 18/00 R
Klage auf Feststellung des Bestehen oder Nichtbestehens eines …
Auszug aus SG Nordhausen, 30.11.2021 - S 13 AS 1056/20
Dies erfordert unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 54 Abs. 1 Satz 2 SGG über die erforderliche Klagebefugnis, dass der Kläger für die Klage auf Feststellung des (Nicht-)Bestehens eines Rechtsverhältnisses eine eigene Rechtsbetroffenheit behaupten und diese auch möglich sein muss, wobei eine solche Rechtsbetroffenheit rechtlich geschützte Interessen voraussetzt, die vom Schutzzweck der zugrunde liegenden Norm erfasst sein müssen (vgl. etwa BSG, Urteil vom 2. August 2001, B 7 AL 18/00 R, SozR 3-1500 § 55 Nr. 34 Seite 64; BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009, B 1 KR 4/09 R, BSGE 105, 1 Rn. 14).