Rechtsprechung
SG Regensburg, 17.12.2019 - S 2 KR 114/18 |
Volltextveröffentlichung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Übernahme der Kosten für eine sechsmonatige leihweise Versorgung mit dem Hilfsmittel Innowalk small
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- BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R
Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike …
Auszug aus SG Regensburg, 17.12.2019 - S 2 KR 114/18
Im Bereich des mittelbaren Behinderungsausgleichs ist kein Gleichziehen des behinderten Menschen mit dem Nichtbehinderten und dessen nahezu unbegrenzten Möglichkeiten der Mobilität zu gewährleisten ( vgl. BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31).Der Nahbereich ist nicht im Sinne einer Mindestwegstrecke bzw. einer Entfernungsobergrenze festgelegt, sondern lediglich beispielhaft in der Fähigkeit konkretisiert, sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder um die - üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden - Stellen zu erreichen, an denen die Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (st. Rspr. seit BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 S. 187).
- LSG Baden-Württemberg, 18.04.2019 - L 11 KR 1116/19
Versorgung eines Versicherten mit dem Bewegungstrainer Innowalk-medium als …
Auszug aus SG Regensburg, 17.12.2019 - S 2 KR 114/18
Ferner wird von Klägerseite auf den Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 18.04.2019 (L 11 KR 1116/19 ER-B) Bezug genommen, das die Auffassung vertrat, dass die mit dem Innowalk verfolgten Therapieziele nicht über das hinausgehen, was bereits zum anerkannten Behandlungsstandard gehört.Daher gehen die mit dem Innowalk verfolgten Therapieziele nicht über das hinaus, was bereits zum anerkannten Therapiestandard gehört ( vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.04.2019, L 11 KR 1116/19 ER-B).
- BSG, 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R
Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem
Auszug aus SG Regensburg, 17.12.2019 - S 2 KR 114/18
Für die Bestimmung des Nahbereichs gilt wiederum ein abstrakter, von den Besonderheiten des jeweiligen Wohnortes unabhängiger Maßstab ( BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 21 Rn 14).
- LSG Schleswig-Holstein, 28.06.2018 - L 5 KR 183/17
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Anspruch auf Versorgung mit kabellosem …
Auszug aus SG Regensburg, 17.12.2019 - S 2 KR 114/18
Es komme gemäß dem Schleswig-Holsteinischen LSG (Urteil vom 28.06.2018, L 5 KR 183/17) darauf an, welchem Einsatzzweck das Hilfsmittel vorrangig diene. - BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R
Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel - …
Auszug aus SG Regensburg, 17.12.2019 - S 2 KR 114/18
Über den so definierten Basisausgleich hinaus erkennt diese Rechtsprechung des BSG bei Kindern und Jugendlichen einen zusätzlichen Bedarf insbesondere an Mobilität und Kommunikation auf Grund der Entwicklungsphase und damit verbunden an der notwendigen Integration in den Kreis Gleichaltriger an ( vgl. SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 und Nr. 46). - BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 1/16 R
Muss eine Krankenkasse den Eltern eines Säuglings die Kosten für die Versorgung …
Auszug aus SG Regensburg, 17.12.2019 - S 2 KR 114/18
Sofern ein Hilfsmittel den Erfolg einer Krankenbehandlung i. S. d. § 33 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 SGB V sichern soll und es dabei in einem untrennbaren Zusammenhang mit einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode i. S. v. § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V eingesetzt wird, ist weitere Voraussetzung für einen Anspruch des Versicherten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 SGB V , dass die neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G- BA ) anerkannt worden ist oder dass es sich um einen aus verfassungsrechtlichen Gründen anzuerkennenden Ausnahmefall (insbes. i. S. d. § 2 Abs. 1a SGB V ) handelt ( vgl. BSG , Urteil vom 11.05.2017, B 3 KR 1/16 R - juris). - BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 19/96 R
Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel - …
Auszug aus SG Regensburg, 17.12.2019 - S 2 KR 114/18
Mit dem Begriff der Behandlungsmethode wird ein bestimmtes medizinisches Vorgehen beschrieben, dem ein eigenes wissenschaftlich-theoretisches Konzept zu Grunde liegt, das sich wiederum von anderen Therapieverfahren unterscheidet und welches seine systematische Anwendung in der Behandlung bestimmter Krankheiten rechtfertigen soll ( vgl. BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 5 S. 19, BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 18 Rn. 21).