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SG Rostock, 05.10.2015 - S 10 SB 340/13 |
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Verfahrensgang
- SG Rostock, 05.10.2015 - S 10 SB 340/13
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.06.2020 - L 3 SB 46/15
- BSG, 16.11.2020 - B 9 SB 62/20 B
Wird zitiert von ...
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.06.2020 - L 3 SB 46/15
Voraussetzungen einer Zuerkennung der Merkzeichen H, B und RF im …
Hiergegen hat der Kläger am 17. Dezember 2013 bei dem Sozialgericht Rostock Klage - S 10 SB 340/13 - erhoben und sein Begehren weiterverfolgt.Der Kläger hat in dem Verfahren - S 10 SB 340/13 - beantragt,.
Mit Urteil vom 5. Oktober 2015 - S 10 SB 340/13 - hat das Sozialgericht die Klage abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, der Kläger habe keinen Anspruch auf Feststellung eines höheren GdB als 70. Insoweit ist das Sozialgericht der Einschätzung des Gutachters Dr. C. gefolgt.
Es sei nicht ersichtlich, dass es im Hinblick auf das Urteil vom 5. Oktober 2015 - S 10 SB 340/13 - zu einer wesentlichen Verschlechterung gekommen sei.