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   SG Stade, 28.02.2007 - S 1 KR 82/03   

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https://dejure.org/2007,15022
SG Stade, 28.02.2007 - S 1 KR 82/03 (https://dejure.org/2007,15022)
SG Stade, Entscheidung vom 28.02.2007 - S 1 KR 82/03 (https://dejure.org/2007,15022)
SG Stade, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - S 1 KR 82/03 (https://dejure.org/2007,15022)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - gesonderte Honorarvereinbarung zwischen Leistungserbringer und Versicherten - kostenfreie Zurverfügungstellung medizinischer Maßnahmen - Nichtigkeit - kein Kostenerstattungsanspruch wegen fehlender finanziellen Betroffenheit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32 SGB I; § 2 Abs. 2 SGB V; § 13 Abs. 3 S. 1 SGB V; § 127 SGB V
    Anspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung auf Erstattung von Kosten für eine leihweise überlassene Kniebewegungsschiene; Leistungsaustausch im Dreiecksverhältnis als Regelfall des im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung geltenden ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kniebewegungsschiene - gesetzliche Krankenversicherung - Sachleistungsprinzip - Honorarvereinbarungen zwischen Leistungserbringer und Versichertem

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung auf Erstattung von Kosten für eine leihweise überlassene Kniebewegungsschiene; Leistungsaustausch im Dreiecksverhältnis als Regelfall des im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung geltenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB I § 32; SGB V § 13 Abs. 3 S. 1 § 2 Abs. 2 S. 1
    Nichtigkeit gesonderter Honorarvereinbarungen zwischen Leistungserbringern und Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 21/99 R

    Keine Klärung der Leistungspflicht für bestimmte Untersuchungs- oder

    Auszug aus SG Stade, 28.02.2007 - S 1 KR 82/03
    Es ist eine eigene finanzielle Betroffenheit des Versicherten erforderlich und entsprechend eine Kostenerstattung ausgeschlossen, wenn die jeweilige Honorarforderung nur unter der ausdrücklichen oder stillschweigenden Bedingung zu erfüllen ist, dass die Leistungspflicht der Krankenkassen festgestellt wird (so das BSG in seinem Urteil vom 28. März 2000 - B 1 KR 21/99 R; bestätigt durch die Entscheidung vom 16. Februar 2005 - B 1 KR 18/03 R).

    Unter Berücksichtigung dieser Kriterien hat das Bundessozialgericht in der Vergangenheit auch mehrfach entschieden, dass die Grundsätze des Leistungserbringungsrechts einem (auf eine Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigte Bereicherung gestützten) Anspruch gegen den Kostenträger entgegenstehen, wenn medizinische Leistungen an Versicherte erbracht werden, zu denen der Leistungserbringer nach diesen Grundsätzen nicht berechtigt ist (vgl zuletzt das Urteil des BSG vom 28. März 2000, aaO mwN).

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 26/94

    Drogensubstitution mit Remedacen, pflichtwidrige Verordnung von Arzneimitteln,

    Auszug aus SG Stade, 28.02.2007 - S 1 KR 82/03
    Der Vertragsarzt fungiert hier als Vertreter der Krankenkasse, so dass zwischen dieser und dem Leistungserbringer ein Vertrag zugunsten des Versicherten zustande kommt, wonach der Leistungserbringer zur Versorgung des Versicherten und die gesetzliche Krankenkasse zur Vergütung des Leistungserbringers abzüglich etwaiger vom Versicherten zu tragender Zuzahlungen verpflichtet wird (siehe hierzu grundlegend das Urteil des BSG vom 17. Januar 1996 zur Versorgung mit Arzneimitteln - 3 RK 26/94 - SozR 3-2500 § 129 Nr. 1).
  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus SG Stade, 28.02.2007 - S 1 KR 82/03
    Danach erhalten die Versicherten "die Leistungen als Dienst- und Sachleistungen"; dh als Naturalleistung und damit - abgesehen von gesetzlichen Zuzahlungsregelungen - grundsätzlich kostenfrei, vorfinanzierungslos und risikolos (BVerfGE 11, 30, 31; BSGE 73, 271, 274 f).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

    Auszug aus SG Stade, 28.02.2007 - S 1 KR 82/03
    Unabhängig davon hat das BSG erst im April 2006 (Az: B 1 KR 5/05 R) entschieden, dass die Kostenerstattungsvorschriften in § 13 Abs. 3 SGB V als eine abschließende gesetzliche Regelung aufzufassen ist.
  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

    Auszug aus SG Stade, 28.02.2007 - S 1 KR 82/03
    In Fortentwicklung des allgemeinen Folgenbeseitigungsanspruchs hat das BSG mit uneinheitlicher Terminologie und bis heute noch nicht einheitlicher dogmatischer Begründung das Institut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs entwickelt (vgl BSGE 49, 76/78; 51, 89, 94).
  • BSG, 30.10.2001 - B 3 KR 27/01 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Behandlungspflege - Pflegeheim -

    Auszug aus SG Stade, 28.02.2007 - S 1 KR 82/03
    Ggf ist dann im Wege der Naturalrestitution ein Zustand wieder herzustellen, der ohne Pflichtverletzung des jeweiligen Sozialleistungsträgers bestehen würde (vgl ua Urteil des BSG vom 30. Oktober 2001 - B 3 KR 27/01 R).
  • BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 11/04 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung für selbstbeschaffte ambulante

    Auszug aus SG Stade, 28.02.2007 - S 1 KR 82/03
    Dabei setzt der Kostenerstattungsanspruch in beiden Alternativen voraus, dass dem Versicherten auch tatsächlich Kosten entstanden sind (siehe hierzu ua das Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. Juli 2004 - B 1 KR 11/04 R mwN).
  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 47/77

    Herstellungsanspruch - Unrichtige Rechtsauskunft des Versicherungsträgers -

    Auszug aus SG Stade, 28.02.2007 - S 1 KR 82/03
    In Fortentwicklung des allgemeinen Folgenbeseitigungsanspruchs hat das BSG mit uneinheitlicher Terminologie und bis heute noch nicht einheitlicher dogmatischer Begründung das Institut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs entwickelt (vgl BSGE 49, 76/78; 51, 89, 94).
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus SG Stade, 28.02.2007 - S 1 KR 82/03
    Daher lösen auch Zahlungen eines Versicherten, die an einen Arzt oder anderen Leistungserbringer ohne Rechtsgrund erbracht werden keinen (Erstattungs-)Anspruch aus, da sonst die krankenversicherungsrechtliche Bindung an die zulässigen Formen der Leistungserbringung durch einen Kostenerstattungsanspruch ohne weiteres durchbrochen werden kann (siehe hierzu auch das Urteil des BSG vom 24. September 1996 - 1 RK 33/95).
  • BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 18/03 R

    Krankenversicherung - stationäre Krankenhausbehandlung - Versicherte mit schweren

    Auszug aus SG Stade, 28.02.2007 - S 1 KR 82/03
    Es ist eine eigene finanzielle Betroffenheit des Versicherten erforderlich und entsprechend eine Kostenerstattung ausgeschlossen, wenn die jeweilige Honorarforderung nur unter der ausdrücklichen oder stillschweigenden Bedingung zu erfüllen ist, dass die Leistungspflicht der Krankenkassen festgestellt wird (so das BSG in seinem Urteil vom 28. März 2000 - B 1 KR 21/99 R; bestätigt durch die Entscheidung vom 16. Februar 2005 - B 1 KR 18/03 R).
  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 24/05 R

    Krankenversicherung - Prozessführungsbefugnis - Versicherter - Kostenerstattung

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