Rechtsprechung
   SG Stade, 28.10.2005 - S 1 KR 180/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14131
SG Stade, 28.10.2005 - S 1 KR 180/04 (https://dejure.org/2005,14131)
SG Stade, Entscheidung vom 28.10.2005 - S 1 KR 180/04 (https://dejure.org/2005,14131)
SG Stade, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - S 1 KR 180/04 (https://dejure.org/2005,14131)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,14131) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 124 Abs. 1 SGB V; § 124 Abs. 2 S. 1 SGB V; § 124 Abs. 4 SGB V; Art. 12 Abs. 1 GG
    Berechtigung zur Erbringung von Heilmitteln als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in ausgelagerten Praxisräumen; Zulassungsvoraussetzungen für die Abgabe von Krankengymnastik im Wasser

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung zur Erbringung von Heilmitteln als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in ausgelagerten Praxisräumen; Zulassungsvoraussetzungen für die Abgabe von Krankengymnastik im Wasser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 12; SGB V § 124
    Zulässigkeit der Auslagerung von Praxisräumen der Leistungserbringer in der gesetzlichen Krankenversicherung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus SG Stade, 28.10.2005 - S 1 KR 180/04
    Regelungen zur Niederlassung eines Arztes, Zahnarztes oder Leistungserbringers im Heilmittelbereich stellen entsprechend eine Regelung der Berufsausübung dar, die wenigstens in ihren Grundzügen durch Gesetz bzw Satzung getroffen und - soweit der betroffene Leistungserbringer in seiner Berufsausübungsfreiheit eingeschränkt werden soll - durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls getragen werden müssen (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; siehe ua Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56; Urteil vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 1531/90; Urteil vom 5. Dezember 1995 - 1 BvR 2011/94 -).

    Solche Beeinträchtigungen der Berufsfreiheit müssen verhältnismäßig sein, wobei die Anforderung dieses Grundsatzes durch die sog "Stufenlehre" (BVerfGE 7, 377, 411 ff; 25, 1/11 f) näher konkretisiert werden.

    Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit dürfen in den Vordergrund gestellt werden und bei der Festlegung sozialpolitischer Ziele besteht ein weiter Spielraum (vgl BVerfGE 7, 377, 405 f; 70, 1, 28; 77, 308, 332; 81, 156, 189).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2000 - 9 S 1445/99

    Niederlassung eines Arztes - ausgelagerte Praxisräume

    Auszug aus SG Stade, 28.10.2005 - S 1 KR 180/04
    Auch bei einer Aufteilung der Praxis auf Räumlichkeiten an mehreren Orten muss es sich jedoch organisatorisch um eine einheitliche Praxis handeln (VGH Mannheim, MedR 2000, 439, 440; OVG Münster, DVBl 1999, 1056, 1057).

    Zweck einer solchen Beschränkung ist es, im Interesse der Patienten und gesetzlich Krankenversicherten sicherzustellen, dass der Leistungserbringer stets erreichbar ist und nicht zum Pendler wird (ebenso der VGH Bad-Württ, Urteil vom 16. Mai 2000, DVBl 2000 1775 ff mwN für Humanmediziner).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus SG Stade, 28.10.2005 - S 1 KR 180/04
    Das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG sichert "die Freiheit des Bürgers, jede Tätigkeit, für die er sich geeignet glaubt, als Beruf zu ergreifen, dh zur Grundlage seiner Lebensführung zu machen" und ist "in erster Linie persönlichkeitsbezogen" (BVerfGE 30, 292, 334).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus SG Stade, 28.10.2005 - S 1 KR 180/04
    Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit dürfen in den Vordergrund gestellt werden und bei der Festlegung sozialpolitischer Ziele besteht ein weiter Spielraum (vgl BVerfGE 7, 377, 405 f; 70, 1, 28; 77, 308, 332; 81, 156, 189).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus SG Stade, 28.10.2005 - S 1 KR 180/04
    Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit dürfen in den Vordergrund gestellt werden und bei der Festlegung sozialpolitischer Ziele besteht ein weiter Spielraum (vgl BVerfGE 7, 377, 405 f; 70, 1, 28; 77, 308, 332; 81, 156, 189).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus SG Stade, 28.10.2005 - S 1 KR 180/04
    Regelungen zur Niederlassung eines Arztes, Zahnarztes oder Leistungserbringers im Heilmittelbereich stellen entsprechend eine Regelung der Berufsausübung dar, die wenigstens in ihren Grundzügen durch Gesetz bzw Satzung getroffen und - soweit der betroffene Leistungserbringer in seiner Berufsausübungsfreiheit eingeschränkt werden soll - durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls getragen werden müssen (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; siehe ua Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56; Urteil vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 1531/90; Urteil vom 5. Dezember 1995 - 1 BvR 2011/94 -).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

    Auszug aus SG Stade, 28.10.2005 - S 1 KR 180/04
    Solche Beeinträchtigungen der Berufsfreiheit müssen verhältnismäßig sein, wobei die Anforderung dieses Grundsatzes durch die sog "Stufenlehre" (BVerfGE 7, 377, 411 ff; 25, 1/11 f) näher konkretisiert werden.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus SG Stade, 28.10.2005 - S 1 KR 180/04
    Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit dürfen in den Vordergrund gestellt werden und bei der Festlegung sozialpolitischer Ziele besteht ein weiter Spielraum (vgl BVerfGE 7, 377, 405 f; 70, 1, 28; 77, 308, 332; 81, 156, 189).
  • BVerfG, 05.12.1995 - 1 BvR 2011/94

    Postulationsfähigkeit

    Auszug aus SG Stade, 28.10.2005 - S 1 KR 180/04
    Regelungen zur Niederlassung eines Arztes, Zahnarztes oder Leistungserbringers im Heilmittelbereich stellen entsprechend eine Regelung der Berufsausübung dar, die wenigstens in ihren Grundzügen durch Gesetz bzw Satzung getroffen und - soweit der betroffene Leistungserbringer in seiner Berufsausübungsfreiheit eingeschränkt werden soll - durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls getragen werden müssen (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; siehe ua Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56; Urteil vom 11. Februar 1992 - 1 BvR 1531/90; Urteil vom 5. Dezember 1995 - 1 BvR 2011/94 -).
  • BSG, 24.07.2003 - B 3 KR 31/02 R

    Krankenversicherung - Leistungserbringer - Heilmittelbereich -

    Auszug aus SG Stade, 28.10.2005 - S 1 KR 180/04
    Er begehrt entsprechend eine (räumliche) Erweiterung seiner Zulassung und damit mehr als eine vom Umfang der Praxisausstattung bzw der Lage seiner Betriebsstätte unabhängige leistungsspezifische Abrechnungsbefugnis innerhalb einer bereits erteilten Zulassung (zur Abgrenzung zwischen Zulassung und Abrechnungsbefugnis vgl das Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. Juli 2003 - B 3 KR 31/02 R - mwN).
  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 64/00 R

    Vertragsarzt - Genehmigung zum Betrieb einer Zweigpraxis - Limited-Care-Dialyse -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1998 - 13 A 4750/96

    Zahnärztekammer; Berufsordnung; Zweigpraxis; Erweiterung von Räumlichkeiten;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht