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   SG Stuttgart, 27.02.2019 - S 11 R 6116/17   

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https://dejure.org/2019,22658
SG Stuttgart, 27.02.2019 - S 11 R 6116/17 (https://dejure.org/2019,22658)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 27.02.2019 - S 11 R 6116/17 (https://dejure.org/2019,22658)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Februar 2019 - S 11 R 6116/17 (https://dejure.org/2019,22658)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Sozialversicherungspflicht bei Beschäftigung eines "Compositing Artist"

  • datev.de (Kurzinformation)

    Zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eines "Compositing Artist" im Rahmen einer Kinofilmproduktion

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus SG Stuttgart, 27.02.2019 - S 11 R 6116/17
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (BSG, Urteil vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R, juris, Rn. 16).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R, juris, Rn. 17 m.w.N.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - L 1 KR 467/17

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Auszug aus SG Stuttgart, 27.02.2019 - S 11 R 6116/17
    Diese Geschichte bildete quasi den Rahmen und damit die Grenzen ihrer künstlerischen Freiheit (vgl. etwa auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2018 - L 1 KR 467/17 - juris).

    Entscheidend ist hierfür, dass sie die geschuldete Leistung in der tatsächlich durchgeführten Art und Weise nicht ohne die von der Klägerin zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel hätte erbringen können (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2018 - L 1 KR 467/17 - juris).

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus SG Stuttgart, 27.02.2019 - S 11 R 6116/17
    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit: BVerfG, Beschluss vom 20.05.1996 - 1 BvR 21/96, juris).
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 3/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Bühnenkünstler - Opernchorsänger -

    Auszug aus SG Stuttgart, 27.02.2019 - S 11 R 6116/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 14.03.2018 - B 12 KR 3/17 R, juris, Rn. 12 m.w.N.) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
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