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   SG Augsburg, 09.01.2006 - S 5 U 110/04   

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https://dejure.org/2006,24297
SG Augsburg, 09.01.2006 - S 5 U 110/04 (https://dejure.org/2006,24297)
SG Augsburg, Entscheidung vom 09.01.2006 - S 5 U 110/04 (https://dejure.org/2006,24297)
SG Augsburg, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - S 5 U 110/04 (https://dejure.org/2006,24297)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherungs wegen eines Arbeitsunfalls; Anerkennung eines Knorpeldefekts im rechten Knie als Unfallfolge; Anspruch auf Gewährung einer Stützrente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge eines ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus SG Augsburg, 09.01.2006 - S 5 U 110/04
    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bedeutet, dass bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden kann (vgl. BSGE 58, 80, 83; 61, 127, 128).

    Hingegen genügt für den ursächlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung (haftungsbegründende Kausalität) sowie zwischen der schädigenden Einwirkung und der Gesundheitsstörung (haftungsausfüllende Kausalität) eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSGE 58, 80; 61, 127, 129).

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus SG Augsburg, 09.01.2006 - S 5 U 110/04
    Dabei bedürfen alle rechtserheblichen Tatsachen des vollen Beweises, d. h. sie müssen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorgelegen haben (vgl. BSGE 45, 285, 287).

    Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ist dann gegeben, wenn nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalles mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang spricht, wobei dieser nicht schon dann wahrscheinlich ist, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (vgl. BSGE 45, 285, 286; 60, 58, 59).

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus SG Augsburg, 09.01.2006 - S 5 U 110/04
    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bedeutet, dass bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden kann (vgl. BSGE 58, 80, 83; 61, 127, 128).

    Hingegen genügt für den ursächlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung (haftungsbegründende Kausalität) sowie zwischen der schädigenden Einwirkung und der Gesundheitsstörung (haftungsausfüllende Kausalität) eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSGE 58, 80; 61, 127, 129).

  • BSG, 19.03.1996 - 2 BU 161/95

    Verfahren zur Bewertung einer unfallbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit;

    Auszug aus SG Augsburg, 09.01.2006 - S 5 U 110/04
    Allgemeine Wertungen zur MdE bei bestimmten Schadenslagen sind dabei nur dann als Richtwerte im Sinne allgemeiner Erfahrungssätze anzusehen, wenn darin die Folgen dieser Schadenslagen für die Erwerbsfähigkeit so weitgehend abgeklärt sind, dass eine Beurteilung durch medizinische Sachverständige im Einzelfall hinsichtlich der Anwendung dieser Richtwerte, der Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls sowie der Prüfung, ob wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, dass diese Richtwerte einer erneuten Überprüfung bedürfen, ausreicht (vgl. BSG, Beschluss vom 19.03.1996, Az.: 2 BU 161/95).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus SG Augsburg, 09.01.2006 - S 5 U 110/04
    Dass sich die Einschätzung der MdE nicht maßgeblich an den von der Literatur vorgegebenen Erfahrungswerten zur Bewegungseinschränkung des Kniegelenks (vgl. Schönberger, a.a.O., S. 724: Für eine Bewegungseinschränkung des Knies in der Beugung auf 120 Grad wird eine MdE in Höhe von 10 v.H., bei Bewegungseinschränkung auf 90 Grad in Höhe von 20 v.H. angenommen) orientieren darf, ergibt sich auch aus dem Urteil des BSG vom 02.05.2001, Az.: B 2 U 24/00 R.
  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus SG Augsburg, 09.01.2006 - S 5 U 110/04
    Daran fehlt es, wenn eine Krankheitsanlage so leicht ansprechbar gewesen ist, dass die Auslösung akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte (vgl. BSGE 62, 220, 221).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus SG Augsburg, 09.01.2006 - S 5 U 110/04
    Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ist dann gegeben, wenn nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalles mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang spricht, wobei dieser nicht schon dann wahrscheinlich ist, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (vgl. BSGE 45, 285, 286; 60, 58, 59).
  • BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87

    Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches

    Auszug aus SG Augsburg, 09.01.2006 - S 5 U 110/04
    Kommen mehrere Ursachen in Betracht (konkurrierende Kausalität), so sind nur solche Ursachen als rechtserheblich anzusehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich beigetragen haben (vgl. BSGE 63, 277, 280).
  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84

    Rechtliches Gehör bei Vertretung durch Rechtsanwalt - Vertagung von Amts wegen -

    Auszug aus SG Augsburg, 09.01.2006 - S 5 U 110/04
    Bei der Bewertung der MdE sind die von der Rechtsprechung und dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten allgemeinen Erfahrungssätze zu beachten, die zwar nicht für die Entscheidung in jedem Einzelfall bindend sind, aber die Grundlage für eine gleiche und gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis bilden (vgl. BSG SozR 2200 § 581 Nr. 22 m.w.N.).
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus SG Augsburg, 09.01.2006 - S 5 U 110/04
    Kann ein behaupteter Sachverhalt nicht nachgewiesen oder der ursächliche Zusammenhang nicht wahrscheinlich gemacht werden, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Beteiligten, der aus diesem Sachverhalt Rechte herleiten möchte, bei den anspruchsbegründenden Tatsachen also zu Lasten des Klägers (vgl. BSGE 6, 70, 72).
  • BSG, 29.04.1964 - 2 RU 155/62
  • BSG, 22.08.1989 - 2 BU 101/89
  • BSG, 31.07.1975 - 9 RV 354/74

    Keine Befugnis der Versorgungsverwaltung, im Rahmen eines neuen

  • SG Augsburg, 13.08.2007 - S 5 U 44/04

    Anspruch eines Rettungssanitäters auf Anerkennung einer Berufskrankheit infolge

    Es gilt daher der Grundsatz, dass nicht der Schmerz selbst, sondern seine Wirkung auf die Erwerbsfähigkeit des Versicherten in die MdE-Bewertung einzufließen hat (vgl. Schönberger, a.a.O., S. 312 f.), wobei die Auswirkungen des Schmerzes als funktionelle Beeinträchtigungen objektivierbar sein müssen (vgl. Sozialgericht Augsburg, Urteil vom 09.01.2006, Az.: S 5 U 110/04).
  • SG Augsburg, 15.10.2007 - S 5 U 230/06

    Nachträgliche Kürzung einer Verletztenrente für Fälle einer Änderung des

    Es gilt daher der Grundsatz, dass nicht der Schmerz selbst, sondern seine Wirkung auf die Erwerbsfähigkeit des Versicherten in die MdE-Bewertung einzufließen hat (vgl. Schönberger, a.a.O., S. 312 f.), wobei die Auswirkungen des Schmerzes als funktionelle Beeinträchtigungen objektivierbar sein müssen (vgl. Sozialgericht Augsburg, Urteil vom 09.01.2006, Az.: S 5 U 110/04).
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