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   SG Augsburg, 16.02.2017 - S 12 KR 553/14   

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https://dejure.org/2017,70134
SG Augsburg, 16.02.2017 - S 12 KR 553/14 (https://dejure.org/2017,70134)
SG Augsburg, Entscheidung vom 16.02.2017 - S 12 KR 553/14 (https://dejure.org/2017,70134)
SG Augsburg, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - S 12 KR 553/14 (https://dejure.org/2017,70134)
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  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus SG Augsburg, 16.02.2017 - S 12 KR 553/14
    Demgegenüber hat sich die Beklagte darauf berufen, dass nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25.09.2007 (GS 1/06) sich die Notwendigkeit der vollstationären Krankenhausbehandlung allein nach medizinischen Erfordernissen richte.

    Dabei hat das BSG im Beschluss des Großen Senats vom 25.09.2007 (GS 1/06) klargestellt, dass die Entscheidung darüber, ob dem Versicherten ein Anspruch auf Gewährung vollstationärer Krankenhausbehandlung als Sachleistung zusteht und darin eingeschlossen die Entscheidung, ob eine stationäre Behandlung aus medizinischen Gründen notwendig ist, nicht dem Krankenhaus sondern der Krankenkasse unterliegt.

  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 9/16 R

    Stationäre Abrechnung: BSG billigt Praxis der Aufrechnung durch Krankenkassen

    Auszug aus SG Augsburg, 16.02.2017 - S 12 KR 553/14
    Ebenso entsprach die Durchführung der Aufrechnung mittels Zahlungsavis den Anforderungen an eine Bestimmtheit der Aufrechnungserklärung (siehe dazu BSG vom 25.10.2016 - B 1 KR 7/16 R und B 1 KR 9/16 R).
  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 7/16 R

    Krankenversicherung - Aufrechnung - Erstattungsforderungen -

    Auszug aus SG Augsburg, 16.02.2017 - S 12 KR 553/14
    Ebenso entsprach die Durchführung der Aufrechnung mittels Zahlungsavis den Anforderungen an eine Bestimmtheit der Aufrechnungserklärung (siehe dazu BSG vom 25.10.2016 - B 1 KR 7/16 R und B 1 KR 9/16 R).
  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 6/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung von Krankenhausbehandlung während

    Auszug aus SG Augsburg, 16.02.2017 - S 12 KR 553/14
    Der Klinik kann auch nicht vorgehalten werden, dass sie sich unzureichend um die Verlegung des Versicherten in eine AHB-Einrichtung gekümmert hätte und daher eine unwirtschaftliche Verlängerung der Verweildauer vorliege (vgl. BSG vom 21.04.2015 - B 1 KR 6/15 R - zu einer verspäteten Verlegung in ein anderes Krankenhaus zur weiterführenden Diagnostik).
  • BSG, 12.07.2012 - B 3 KR 15/11 R

    Vergütung einer Krankenhausbehandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung;

    Auszug aus SG Augsburg, 16.02.2017 - S 12 KR 553/14
    Rechtsgrundlage der von der Beklagten geltend gemachten Forderung ist dabei ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch (BSG vom 12.07.2012 - B 3 KR 15/11 R - m. w. N.).
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