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SG Bayreuth, 17.03.2005 - S 9 KR 62/05 ER |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- forsea.de
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R
Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen …
Auszug aus SG Bayreuth, 17.03.2005 - S 9 KR 62/05
Die Antragsgegnerin kann sich insbesondere nicht auf das Urteil des BSG vom 28.01.1999, B 3 KR 4/98 R, berufen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2006 - L 2 KN 108/06
Krankenversicherung
Als Folge der Entscheidung des Klägers, für die hauswirtschaftliche Versorgung nicht den Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, tritt jedenfalls für diese eine Stunde die Behandlungspflege nicht zurück, sondern ist nebenher weiter von einer Pflegefachkraft zu erbringen (vgl auch SG Bayreuth, Beschluss vom 9.3.2005, Az S 9 KR 62/05 ER). - SG Bayreuth, 29.04.2005 - S 9 KR 110/05 Dem Antrag war durch Beschluss vom 17.03.2005 (S 9 KR 62/05 ER) dahingehend stattgegeben worden, dass die Antragsgegnerin verpflichtet worden war, dem Antragsteller ab sofort bis zur Entscheidung über den Widerspruch des Antragstellers gegen den Bescheid vom 09.02.2005, spätestens bis zum 30.04.2005 (Ende des Verordnungszeitraumes), Leistungen der Behandlungspflege im Umfang von 24 Stunden täglich als Sachleistung, etwa durch Beauftragung eines Pflegedienstes, vorläufig zu erbringen.
Das Gericht hat die Verwaltungs- und Gerichtsakten des Verfahrens S 9 KR 62/05 ER beigezogen.