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   SG Detmold, 02.08.2011 - S 2 SO 163/11   

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https://dejure.org/2011,25344
SG Detmold, 02.08.2011 - S 2 SO 163/11 (https://dejure.org/2011,25344)
SG Detmold, Entscheidung vom 02.08.2011 - S 2 SO 163/11 (https://dejure.org/2011,25344)
SG Detmold, Entscheidung vom 02. August 2011 - S 2 SO 163/11 (https://dejure.org/2011,25344)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kürzung der Grundsicherungsleistung unter dem Aspekt der häuslichen Ersparnis während einer stationären Krankenbehandlung ist unzulässig; Zulässigkeit der Kürzung der Grundsicherungsleistung unter dem Aspekt der häuslichen Ersparnis während einer stationären ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Auszug aus SG Detmold, 02.08.2011 - S 2 SO 163/11
    Die den § 28 Abs. 1 S.2 SGB XII weit auslegende Entscheidung des 12. Senats des Landessozialgerichts NRW im Verfahren L 12 SO 485/10 steht nicht im Einklang mit der jüngeren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Verfahren B 8 SO 17/09 R vom 23.03.2010, die den Anwendungsbereich des § 28 Abs. 1 S.2 SGB XII sogar noch enger sieht, als es bereits in der hiesigen Entscheidung S 2 SO 74/10 zum Ausdruck gekommen ist.

    Zwecks Meidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen im Urteil des BSG zum Aktenzeichen B 8 SO 17/09 R Bezug genommen (dort juris-Rdnr. 37 ff mit weiteren Nachweisen).

  • SG Detmold, 01.06.2010 - S 2 SO 74/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Detmold, 02.08.2011 - S 2 SO 163/11
    Unter dem Aktenzeichen S 2 SO 74/10 hatte das hiesige Gericht der Klage durch Gerichtsbescheid vom 01.06.2010 stattgegeben.

    Die den § 28 Abs. 1 S.2 SGB XII weit auslegende Entscheidung des 12. Senats des Landessozialgerichts NRW im Verfahren L 12 SO 485/10 steht nicht im Einklang mit der jüngeren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Verfahren B 8 SO 17/09 R vom 23.03.2010, die den Anwendungsbereich des § 28 Abs. 1 S.2 SGB XII sogar noch enger sieht, als es bereits in der hiesigen Entscheidung S 2 SO 74/10 zum Ausdruck gekommen ist.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2011 - L 12 SO 485/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Detmold, 02.08.2011 - S 2 SO 163/11
    Mit Urteil vom 23.02.2011 hob der 12. Senat unter dem Aktenzeichen L 12 SO 485/10 die erstinstanzliche Entscheidung auf und verwies den Rechtsstreit hierher zurück.

    Die den § 28 Abs. 1 S.2 SGB XII weit auslegende Entscheidung des 12. Senats des Landessozialgerichts NRW im Verfahren L 12 SO 485/10 steht nicht im Einklang mit der jüngeren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Verfahren B 8 SO 17/09 R vom 23.03.2010, die den Anwendungsbereich des § 28 Abs. 1 S.2 SGB XII sogar noch enger sieht, als es bereits in der hiesigen Entscheidung S 2 SO 74/10 zum Ausdruck gekommen ist.

  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 22/07 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - freie Verpflegung bei

    Auszug aus SG Detmold, 02.08.2011 - S 2 SO 163/11
    Aus den Entscheidungen B 14 AS 22/07 R und B 4 AS 9/08 R ergebe sich, dass das BSG eine abweichende Bedarfsfestsetzung im SGB XII für möglich erachte.
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 9/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Auszug aus SG Detmold, 02.08.2011 - S 2 SO 163/11
    Aus den Entscheidungen B 14 AS 22/07 R und B 4 AS 9/08 R ergebe sich, dass das BSG eine abweichende Bedarfsfestsetzung im SGB XII für möglich erachte.
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