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   SG Dortmund, 30.03.2004 - S 9 KA 53/03   

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https://dejure.org/2004,15028
SG Dortmund, 30.03.2004 - S 9 KA 53/03 (https://dejure.org/2004,15028)
SG Dortmund, Entscheidung vom 30.03.2004 - S 9 KA 53/03 (https://dejure.org/2004,15028)
SG Dortmund, Entscheidung vom 30. März 2004 - S 9 KA 53/03 (https://dejure.org/2004,15028)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesamtverträge zwischen den kassenärztlichen Vereinigungen und den für den Bezirk zuständigen Landesverbänden der Krankenkassen; Gesamtvergütung der Krankenkasse an die jeweilige kassenärztliche Vereinigung nach Maßgabe der Gesamtverträge; Wirksamkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 01.07.1992 - 14a/6 RKa 1/90

    Sozialgerichtsverfahren - Urteil - Ergänzung - Krankenversicherung -

    Auszug aus SG Dortmund, 30.03.2004 - S 9 KA 53/03
    Sie werden als Normsetzungsverträge bezeichnet (BSGE 29, 254; 71, 42).

    Da das Verfahren vor den Sozialgerichten die Klageart der Normenkontrollklage nicht kennt, ist Rechtsschutz gegen die krankenversicherungsrechtlichen Normsetzungsverträge grundsätzlich nur durch eine Inzidentprüfung im Rahmen einer anderen Klageart möglich (BSGE 71, 42, 52; LSG NRW - Beschluss vom 10. September 2003 - L 11 B 16/03 KA ER S. 5, 6 mit weiteren Nachweisen).

  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen -

    Auszug aus SG Dortmund, 30.03.2004 - S 9 KA 53/03
    Vielmehr habe das Bundessozialgericht durch Urteil vom 16. Juli 2003 (B 6 KA 29/02 R) entschieden, dass bei der Gesamtvergütung die Auswirkungen des RSA nicht zu berücksichtigen seien.
  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 14/99 R

    Honorierung bei Behandlung von heilfürsorgeberechtigten Personen, unentgeltliche

    Auszug aus SG Dortmund, 30.03.2004 - S 9 KA 53/03
    Somit bleibt es bei dem von der Rechtsprechung hervorgehobenen Grundsatz für das Vertragsarztrecht, das dem Sicherstellungsauftrag des allgemeinen Vertragsarztrechts eine generelle Verzinsungspflicht für geschuldete und verspätet gezahlte ärztliche Honorare und Gesamtvergütungen fremd sei (vgl. BSG Urteil vom 17. November 1999 - B 6 KA 14/99 R - in SGB 2000, 680, 684).
  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 98/90

    Arbeitslosengeld - Erstattung - Verzugszinsen - Prozeßzinsen

    Auszug aus SG Dortmund, 30.03.2004 - S 9 KA 53/03
    Insbesondere auch für Forderungen aus öffentlich-rechtlichen Verträgen, zu denen die Gesamtverträge unstreitig zählen, hat die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bisher die entsprechende Heranziehung bürgerlich-rechtlicher Vorschriften über Verzugs- und Prozesszinsen für ausgeschlossen gehalten (vgl. BSGE 71, 72, 76 ff.).
  • BSG, 30.05.1969 - 6 RKa 13/67

    Wirksamkeit der Bestimmungen des Bundesmanteltarifvertrages für Zahnärzte (BMV-Z)

    Auszug aus SG Dortmund, 30.03.2004 - S 9 KA 53/03
    Sie werden als Normsetzungsverträge bezeichnet (BSGE 29, 254; 71, 42).
  • SG Karlsruhe, 21.12.2004 - S 1 KA 4638/03

    Kassenärztliche Vereinigung - Krankenkasse - keine Verzinsung von verspätet

    Insoweit schließt sich die Kammer der Rechtsauffassung des Sozialgerichts Dortmund (vgl. Urteil vom 30.03.2004 - Az. S 9 KA 53/03 -) an.
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