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   SG Dresden, 02.04.2013 - S 42 SO 1/13 ER   

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https://dejure.org/2013,8298
SG Dresden, 02.04.2013 - S 42 SO 1/13 ER (https://dejure.org/2013,8298)
SG Dresden, Entscheidung vom 02.04.2013 - S 42 SO 1/13 ER (https://dejure.org/2013,8298)
SG Dresden, Entscheidung vom 02. April 2013 - S 42 SO 1/13 ER (https://dejure.org/2013,8298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Abschluss einer vorläufigen Leistungsvereinbarung für vier Wohnbereiche des Leistungstyps "Wohnen für erwachsene Menschen mit geistiger/Mehrfachbehinderung" im Wege des des einstweiligen Rechtsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97

    Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe;

    Auszug aus SG Dresden, 02.04.2013 - S 42 SO 1/13
    Schließlich kann nicht unbeachtet bleiben, dass Einrichtungen nicht gezwungen werden dürfen, Leistungen unterhalb der Gestehungskosten anzubieten (BVerwG, Urteil vom 01.12.1998, BVerwGE 108, 47).
  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91

    Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen -

    Auszug aus SG Dresden, 02.04.2013 - S 42 SO 1/13
    Insofern hat der Träger der Sozialhilfe auf ein Angebot eines Einrichtungsträgers hin eine an den Zielen der Eingliederungshilfe einschließlich des genannten Nachranggrundsatzes ausgerichtete Ermessensentscheidung über den Abschluss von Verträgen zu treffen (BVerwG, Urteil vom 03.09.1993, BVerwGE 94, 202; VG Hannover, Beschluss vom 29.12.2004 - 7 B 4953/04 -, NordÖR 2005, 275 und Hessisches LSG, Beschluss vom 20.06.2005, FEVS 57, 153).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

    Auszug aus SG Dresden, 02.04.2013 - S 42 SO 1/13
    Die einstweilige Anordnung dient der vorläufigen Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile und ist deshalb grundsätzlich in die Zukunft gerichtet (vgl. Beschluss des Senats vom 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B -, FEVS 57, 164) Angesichts der Schwierigkeit der Materie und der Verzahnung mit heimaufsichtsrechtlichen Fragen, die vor den Verwaltungsgerichten zu klären sind, wäre allerdings die sonst übliche Begrenzung auf sechs Monate zu knapp.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.07.2006 - L 7 SO 1902/06

    Sozialhilfe - Leistungsvereinbarung nach § 75 Abs 3 SGB 12 - Eingliederungshilfe

    Auszug aus SG Dresden, 02.04.2013 - S 42 SO 1/13
    Die jeweils zugrunde liegende Leistungsvereinbarung (§ 75 Abs. 3 Nr. 1 SGB XII) muss vor Anrufung der Schiedsstelle vereinbart und notfalls vor Gericht erstritten werden (Neumann in Hauck/Noftz, SGB XII, § 77 Rdnr. 8; LSG Baden-Würtemberg, Beschluss vom 13.07.2006, L 7 SO 1902/06).
  • BVerwG, 30.12.1998 - 5 B 26.98

    Sozialhilferecht - Überprüfbarkeit einzelner Kostenansätze der

    Auszug aus SG Dresden, 02.04.2013 - S 42 SO 1/13
    Dies gilt insbesondere dann, wenn die heimaufsichtsrechtliche Anordnung konkrete kostenrelevante Regelungen trifft (vgl. BVerwG, Beschl. vom 30.12.1998, Az.: 5 B 26/98).
  • VG Hannover, 29.12.2004 - 7 B 4953/04

    Betreuungsbedarf; Einrichtungsträger; einstweilige Anordnung; Ermessen;

    Auszug aus SG Dresden, 02.04.2013 - S 42 SO 1/13
    Insofern hat der Träger der Sozialhilfe auf ein Angebot eines Einrichtungsträgers hin eine an den Zielen der Eingliederungshilfe einschließlich des genannten Nachranggrundsatzes ausgerichtete Ermessensentscheidung über den Abschluss von Verträgen zu treffen (BVerwG, Urteil vom 03.09.1993, BVerwGE 94, 202; VG Hannover, Beschluss vom 29.12.2004 - 7 B 4953/04 -, NordÖR 2005, 275 und Hessisches LSG, Beschluss vom 20.06.2005, FEVS 57, 153).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2013 - L 8 SO 202/10
    Es spricht einiges dafür, dass diese Feststellungen auch gegenüber dem Sozialhilfeträger gelten, zumal die heimaufsichtsrechtliche Anordnung konkrete kostenrelevante Regelungen trifft (so: SG Dresden Beschluss vom 2. April 2013, S 42 SO 1/13 ER, Juris Rdnr. 29; BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1998, Az.: 5 B 26/98).
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