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   SG Dresden, 30.11.2017 - S 52 AS 4265/17   

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https://dejure.org/2017,46938
SG Dresden, 30.11.2017 - S 52 AS 4265/17 (https://dejure.org/2017,46938)
SG Dresden, Entscheidung vom 30.11.2017 - S 52 AS 4265/17 (https://dejure.org/2017,46938)
SG Dresden, Entscheidung vom 30. November 2017 - S 52 AS 4265/17 (https://dejure.org/2017,46938)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Entscheidungsfreiheit junger Erwachsener im "Hartz IV"-Bezug gestärkt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entscheidungsfreiheit junger Erwachsener im "Hartz IV"-Bezug gestärkt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz-IV: Entscheidungsfreiheit junger Erwachsener bei Umzugsvorhaben gestärkt - SG zur Umzugszusicherung des Jobcenters bei unter 25 Jahre alten Leistungsempfänger

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2009 - L 15 AS 327/09

    Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i.H.d.

    Auszug aus SG Dresden, 30.11.2017 - S 52 AS 4265/17
    Da lediglich verhindert werden sollte, dass der Auszug junger Hilfebedürftiger aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, kann der Zusicherungsvorbehalt nur für Personen gelten, die für die Zeit ab Beginn des neuen Mietverhältnisses Leistungen beanspruchen, nicht dagegen für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nach dem Auszug aus der elterlichen Wohnung unabhängig vom Grundsicherungsträger bestreiten, Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 24. Januar 2008 - L 5 B 504/07 ER AS -, juris, Rn. 6; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - L 15 AS 327/09 B ER -, juris; Berlit in: Münder, 6. Auflage 2017, § 22 Rn. 188 ff, alle mit weiteren Nachweisen.

    Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Abschluss des Mietvertrages, Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - L 15 AS 327/09 B ER -, juris, Rn. 19. Zu diesem Zeitpunkt konnte der Kläger seinen Lebensunterhalt nach dem Auszug aus der elterlichen Wohnung aller Voraussicht nach unabhängig vom Grundsicherungsträger bestreiten.

    Denn für eine solche Fallkonstellation treffen §§ 20 Abs. 3 und 22 Abs. 5 SGB II keine Regelung, Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - L 15 AS 327/09 B ER -, aaO, Rn. 19. Ausweislich der Erörterung im Termin am 16.11.2017 liegen auch keine Anhaltspunkte vor, dass der Kläger die Kündigung provoziert oder verschuldet hätte.

  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 10/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Begrenzung der Unterkunftskosten

    Auszug aus SG Dresden, 30.11.2017 - S 52 AS 4265/17
    Einerseits gab es dafür keine Anhaltspunkte für den Kläger, andererseits wird überwiegend vertreten, dass kein Zusicherungserfordernis aus der Erwartung einer Leistungsberechtigung folgt, so BSG, Urteil vom 30. August 2010 - B 4 AS 10/10 R -, juris, Rn. 18 ff. = BSGE 106, 283-290, SozR 4-4200 § 22 Nr. 40 zur Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II; vgl. auch Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 2. Juli 2009 - L 3 AS 128/08 -, juris (In dieser Konstellation war die Klägerin bereits vor dem Umzug oder jedenfalls ab dem Zeitpunkt des Umzuges hilfebedürftig im Sinne von § 9 SGB II und damit leistungsberechtigt im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II, erhielt jedoch keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II und hatte noch keine beantragt. Dies erfolgte erst später. Das Sächsische LSG entschied, dass das Zusicherungserfordernis nicht gilt.).
  • LSG Sachsen, 10.09.2009 - L 3 AS 188/08

    Betriebskostennachzahlung für frühere Wohnung eines Hartz IV-Empfängers ist zu

    Auszug aus SG Dresden, 30.11.2017 - S 52 AS 4265/17
    a) Einer Zusicherung nach §§ 20 Abs. 3 und 22 Abs. 5 SGB II bedarf nur der erstmalige Auszug aus dem Elternhaus, nicht dagegen darauf folgende, weitere Umzüge; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 14. Juli 2010 - L 7 AS 175/10 B ER -, juris, Rn. 20 und Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. September 2009 - L 3 AS 188/08 -, juris, Rn. 39, jeweils obita dicta; Berlit in: Münder, 6. Auflage 2017, § 22 Rn. 186 ff. mit weiteren Nachweisen, str.
  • LSG Sachsen, 02.07.2009 - L 3 AS 128/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung,

    Auszug aus SG Dresden, 30.11.2017 - S 52 AS 4265/17
    Einerseits gab es dafür keine Anhaltspunkte für den Kläger, andererseits wird überwiegend vertreten, dass kein Zusicherungserfordernis aus der Erwartung einer Leistungsberechtigung folgt, so BSG, Urteil vom 30. August 2010 - B 4 AS 10/10 R -, juris, Rn. 18 ff. = BSGE 106, 283-290, SozR 4-4200 § 22 Nr. 40 zur Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II; vgl. auch Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 2. Juli 2009 - L 3 AS 128/08 -, juris (In dieser Konstellation war die Klägerin bereits vor dem Umzug oder jedenfalls ab dem Zeitpunkt des Umzuges hilfebedürftig im Sinne von § 9 SGB II und damit leistungsberechtigt im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II, erhielt jedoch keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II und hatte noch keine beantragt. Dies erfolgte erst später. Das Sächsische LSG entschied, dass das Zusicherungserfordernis nicht gilt.).
  • LSG Hamburg, 24.01.2008 - L 5 B 504/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung,

    Auszug aus SG Dresden, 30.11.2017 - S 52 AS 4265/17
    Da lediglich verhindert werden sollte, dass der Auszug junger Hilfebedürftiger aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, kann der Zusicherungsvorbehalt nur für Personen gelten, die für die Zeit ab Beginn des neuen Mietverhältnisses Leistungen beanspruchen, nicht dagegen für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nach dem Auszug aus der elterlichen Wohnung unabhängig vom Grundsicherungsträger bestreiten, Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 24. Januar 2008 - L 5 B 504/07 ER AS -, juris, Rn. 6; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - L 15 AS 327/09 B ER -, juris; Berlit in: Münder, 6. Auflage 2017, § 22 Rn. 188 ff, alle mit weiteren Nachweisen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - L 5 AS 1880/10

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug junger Erwachsener unter 25

    Auszug aus SG Dresden, 30.11.2017 - S 52 AS 4265/17
    Zudem ist es unangemessen und nicht verhältnismäßig, weil die Subsumtion weitere Umzüge nach dem Auszug aus dem Elternhaus unter die §§ 20 Abs. 3 und 22 Abs. 5 SGB II Gefahr läuft, den jungen Leistungsbeziehern eine Art "Lebenskontrolle" aufzubürden, näher Berlit in: Münder, 6. Auflage 2017, § 22 Rdnr. 186. Dies wird durch die Gegenauffassung (zB Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. November 2010 - L 5 AS 1880/10 B ER -, juris) unterschätzt.
  • LSG Sachsen, 14.07.2010 - L 7 AS 175/10

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Zusicherung beim Umzug junger Erwachsener vor

    Auszug aus SG Dresden, 30.11.2017 - S 52 AS 4265/17
    a) Einer Zusicherung nach §§ 20 Abs. 3 und 22 Abs. 5 SGB II bedarf nur der erstmalige Auszug aus dem Elternhaus, nicht dagegen darauf folgende, weitere Umzüge; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 14. Juli 2010 - L 7 AS 175/10 B ER -, juris, Rn. 20 und Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. September 2009 - L 3 AS 188/08 -, juris, Rn. 39, jeweils obita dicta; Berlit in: Münder, 6. Auflage 2017, § 22 Rn. 186 ff. mit weiteren Nachweisen, str.
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