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   SG Duisburg, 25.03.2014 - S 3 R 904/11   

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https://dejure.org/2014,18031
SG Duisburg, 25.03.2014 - S 3 R 904/11 (https://dejure.org/2014,18031)
SG Duisburg, Entscheidung vom 25.03.2014 - S 3 R 904/11 (https://dejure.org/2014,18031)
SG Duisburg, Entscheidung vom 25. März 2014 - S 3 R 904/11 (https://dejure.org/2014,18031)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH bei einer Minderheitsbeteiligung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus SG Duisburg, 25.03.2014 - S 3 R 904/11
    Ob eine "Beschäftigung" vorliegt, ergibt sich aus dem Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es im Rahmen des rechtlich zulässigen tatsächlich vollzogen worden ist (BSG, 29.08.2012, B 12 R 14/10 R, Rn. 16).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, 29.08.2012, B 12 R 14/10 R, Rn. 16).

  • BGH, 20.01.1983 - II ZR 243/81

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses wegen Verletzung einer schuldrechtlichen

    Auszug aus SG Duisburg, 25.03.2014 - S 3 R 904/11
    So heißt es in der Entscheidung BGH, 20.01.1983, II ZR 243/81: "Verletzt ein Gesellschafter ein solches mit einem Mitgesellschafter getroffenes Abkommen, in dem er abredewidrig abstimmt, so ist zwar der auf diese Weise zustandegekommene Beschluss grundsätzlich nicht anfechtbar, vielmehr der Streit um die Rechtsfolgen des Verstoßes unter den an der Bindung Beteiligten und nicht mit der Gesellschaft auszutragen.

    Die überstimmten Gesellschafter müssen sich nicht auf eine Klage gegen die abredewidrig stimmenden Gesellschafter verweisen lassen, sondern können den Beschluss vielmehr durch Klage gegen die Gesellschaft selbst anfechten (BGH. 20.01.1983, II ZR 243/81).

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus SG Duisburg, 25.03.2014 - S 3 R 904/11
    Auch bei Diensten höherer Art muss eine fremdbestimmte Dienstleistung verbleiben, d.h. die Dienstleistung muss zumindest in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (BSG, SozR 3-2400 § 7 Nr. 20; BSG, SozR 3-4100 § 104 Nr. 8).
  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf

    Auszug aus SG Duisburg, 25.03.2014 - S 3 R 904/11
    Auch bei Diensten höherer Art muss eine fremdbestimmte Dienstleistung verbleiben, d.h. die Dienstleistung muss zumindest in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (BSG, SozR 3-2400 § 7 Nr. 20; BSG, SozR 3-4100 § 104 Nr. 8).
  • OLG Stuttgart, 07.02.2001 - 20 U 52/97

    Änderung des Unternehmensgegenstand; Stimmverbot; Informationsrechte der

    Auszug aus SG Duisburg, 25.03.2014 - S 3 R 904/11
    Auch handelt es sich bei der getroffenen Stimmrechtsvereinbarung nicht lediglich um eine allgemeine, präambelartige Klausel (siehe zu dieser Einschränkung OLG Stuttgart, 7.2.2001.20 U 52/97 = NJOZ 2001, 335 ff).
  • BSG, 03.02.1994 - 12 RK 78/92

    Beurteilung - Praktikant - Vorpraktikanten

    Auszug aus SG Duisburg, 25.03.2014 - S 3 R 904/11
    Demgegenüber ist die selbständige Tätigkeit in erster Linie durch das eigene Unternehmerrisiko, durch das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (BSG, SozR 3-2400 § 7 Nr. 8).
  • OLG Saarbrücken, 24.11.2004 - 1 U 202/04

    Familien-GmbH: Reichweite des Einstimmigkeitserfordernisses für die

    Auszug aus SG Duisburg, 25.03.2014 - S 3 R 904/11
    Zudem wird die gesellschaftsrechtliche Auswirkung eines Stimmbindungsvertrages unter Bezugnahme auf das saarländische OLG, 24.11.2004, 1 U 202/04 verneint.
  • LSG Hamburg, 04.09.2013 - L 2 R 111/12

    Statusfeststellungsverfahren

    Auszug aus SG Duisburg, 25.03.2014 - S 3 R 904/11
    Auch in der Entscheidung des LSG Hamburg, 04.09.2013, L 2 R 111/12 bestand die Stimmbindung nicht mit allen Gesellschaftern.
  • LSG Thüringen, 28.01.2014 - L 6 KR 699/11

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Beurteilung der

    Auszug aus SG Duisburg, 25.03.2014 - S 3 R 904/11
    Dem stehen auch nicht die von der Beklagten in das Verfahren eingeführten sozialgerichtlichen Entscheidungen entgegen: Dem Urteil des Thüringer Landessozialgerichts, 28.01.2014, L 6 KR 699/11 lag eine Veränderung der Gesellschafterzusammensetzung nach Abschluss des Stimmbindungsvertrages zu Grunde.
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