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   SG Freiburg, 27.02.2017 - S 16 R 3163/16   

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SG Freiburg, 27.02.2017 - S 16 R 3163/16 (https://dejure.org/2017,70918)
SG Freiburg, Entscheidung vom 27.02.2017 - S 16 R 3163/16 (https://dejure.org/2017,70918)
SG Freiburg, Entscheidung vom 27. Februar 2017 - S 16 R 3163/16 (https://dejure.org/2017,70918)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.07.2007 - B 12 R 21/06 R

    Krankenversicherung der Rentner - Zusatzbeitrag ab 1.7.2005 ist verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Freiburg, 27.02.2017 - S 16 R 3163/16
    Die Beklagte war dabei berechtigt, über die Höhe des Zusatzbeitrages in der Handlungsform des feststellenden Verwaltungsaktes zu entscheiden, weil die krankenversicherungsrechtliche Frage der Beitragshöhe im Verwaltungsverfahren über die Änderung des Zahlbetrages der Rente als Vorfrage feststellungsfähig ist und die Beklagte hierfür sachlich zuständig ist (BSG, Urteil vom 18.7.2007 - B 12 R 21/06 R).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die Einführung des allein vom Versicherten zu tragenden Beitragsanteils gem. § 249a S. 1 Hs. 2 SGB V und die damit verbundene Abkehr von der paritätischen Finanzierung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BSG, Urteil vom 21.01.2009 - B 12 R 11/06 R und Urteil vom 18.07.2007 - B 12 R 21/06 R).

  • BSG, 21.01.2009 - B 12 R 11/06 R

    Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner - beitragsrechtliche Änderungen in

    Auszug aus SG Freiburg, 27.02.2017 - S 16 R 3163/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist die Einführung des allein vom Versicherten zu tragenden Beitragsanteils gem. § 249a S. 1 Hs. 2 SGB V und die damit verbundene Abkehr von der paritätischen Finanzierung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BSG, Urteil vom 21.01.2009 - B 12 R 11/06 R und Urteil vom 18.07.2007 - B 12 R 21/06 R).
  • BVerfG, 03.06.2014 - 1 BvR 1298/09

    Fortschreibung des aktuellen Rentenwertes bis zum Juli 2007; Bemessung und

    Auszug aus SG Freiburg, 27.02.2017 - S 16 R 3163/16
    Eine gegen ein dies feststellendes Urteil des Bundessozialgerichts erhobene Verfassungsbeschwerde wurde mangels hinreichender Substantiierung in diesem Punkt nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluss vom 03.06.2014 - 1 BvR 1298/09).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2012 - L 5 R 4543/11
    Auszug aus SG Freiburg, 27.02.2017 - S 16 R 3163/16
    Die tragenden Gründe aus der o.g. Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum zusätzlichen Beitragssatz nach § 241a SGB V sind inhaltlich auch auf den vom 01.01.2009 an geltenden besonderen Beitragsanteil übertragbar, so dass die Neuregelung der Beitragslastverteilung in § 249a SGB V ebenfalls als rechtmäßig und verfassungsgemäß angesehen werden muss (vgl. auch Gerlach, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 249a Rn. 14; dem folgend z. B. SG Freiburg, Gerichtsbescheid vom 22.8.2016 - S 15 R 2296/16, Berufung anhängig bei dem LSG Baden-Württemberg, Az. L 13 R 3466/16; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.4.2012 - L 5 R 4543/11).
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